BDE fordert Erhaltung der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm

Der Referentenentwurf für eine Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung sieht vor, die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken zu beenden, Phosphor und andere Nährstoffe jedoch zurückzugewinnen.

Der BDE tritt für den Erhalt der stofflichen Klärschlammverwertung ein und fordert fachlich differenzierte Regelungen für die Verwertung von Klärschlämmen.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Das optimale Verwertungsverfahren für Klärschlämme ist stark von den Voraussetzungen vor Ort abhängig. Dort muss entschieden werden, ob Phosphor aus Klärschlammasche oder den Abwässern zurückgewonnen werden oder ob er im Klärschlamm verbleiben soll und direkt stofflich verwertet und landwirtschaftlich genutzt wird.“

Allein in Deutschland werden jährlich 280 000 Tonnen Phosphor für die Herstellung von Düngemitteln benötigt. Da die Versorgung von Landwirtschaft und Industrie mit diesem wertvollen Rohstoff zunehmend aufwendiger wird und die Rohstoffqualität sinkt, steht Phosphor seit 2014 auf der EU-Liste kritischer Rohstoffe. Damit gewinnt die Rückgewinnung des Phosphors aus Klärschlamm und Abwasser zunehmend an Bedeutung. Der BDE unterstützt ausdrücklich die Förderung der Entwicklung von Verfahren zur Phosphorrückgewinnung.

Die in Deutschland jährlich anfallenden etwa zwei Mio. Tonnen Klärschlammtrockenmasse enthalten ca. 60 000 Tonnen Phosphor. Davon wird jedoch nur weniger als die Hälfte als Dünger oder anderweitig verwendet. Der Rest geht bislang verloren.

Vor diesem Hintergrund müsse der Einsatz qualitativ hochwertiger Schlämme zur landwirtschaftlichen und landschaftsbaulichen Nutzung weiterhin möglich sein, um den enthaltenen Phosphor umfassender nutzen zu können, so Peter Kurth. Wichtig dabei sei, dass nur Klärschlämme von guter Qualität verwertet werden und dass das hohe Schutzniveau für Umwelt und Verbraucher gewahrt bleibe.

Klärschlamm stofflich zu verwerten steht nach Auffassung des BDE auch im Einklang mit dem Europarecht. Die Abfallrahmen- und Klärschlammrichtlinie fordern vorrangig eine hochwertige stoffliche Verwertung von Abfällen. Diese Priorität für die stoffliche Verwertung muss auch für die Klärschlammverordnung gelten.

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