Experten fordern Änderungen am ElektroG

Zahlreiche Experten haben am Mittwochvormittag im Umweltausschuss das Vorhaben der Regierung begrüßt, die Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten neu zu regeln, um so die Sammelmenge von Altgeräten zu erhöhen. In der öffentlichen Anhörung mahnten sie jedoch zugleich zahlreiche Änderungen an der von der Bundesregierung geplanten Novellierung des Elektro- und Elektronikgesetzes an.
Rainer Sturm, pixelio.de

Mit dem Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten soll die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in deutsches Recht umgesetzt werden. Große Händler mit einer Elektroverkaufsfläche ab 400 Quadratmetern sollen künftig verpflichtet werden, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Kleinere Geräte sollen die großen Händler auch ohne den Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen müssen. Ziel ist es, ab 2016 45 Prozent und ab 2019 65 Prozent der Altgeräte zu erfassen. Die öffentlichen rechtlichen Entsorgungsträger sollen die abgegebenen Altgeräte unverzüglich der Stiftung Elektroaltgeräteregister melden müssen, die als „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ errichtet worden ist.

Holger Thärichen (VKU) begrüßte die geplanten hohen Erfassungsquoten. Sie seien geeignet, das Recycling von Elektroaltgeräten zu befördern. Die Pflicht zur unverzüglichen Meldung führe jedoch zu einer unnötigen Bürokratie, kritisierte er. Er schlug eine monatliche Meldepflicht beziehungsweise eine Quartalsmeldung vor. Außerdem sprach Thärichen sich im Namen des VKU dafür aus, dass alle im Handel zurückgenommenen Elektroaltgeräte an die öffentlichen Entsorgungsträger abgegeben werden sollen. Es sei zu befürchten, dass bei der neuen umfassenden Verpflichtung des Handels zur Rücknahme der Geräte sowohl ein gesetzeskonformes Management der Altgeräte als auch die Mengenmeldungen nicht eingehalten werden, sagte Thärichen zur Begründung.

Jürgen Resch von der Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte die 400-Quadratmeter-Regel. „Größere Discounter und Lebensmitteleinzelhändler, die ebenfalls Elektrogeräte verkaufen, sind damit ausgenommen, sie stehlen sich aus der Verantwortung.“ Bezugsgröße für die Rücknahmepflicht sollte nicht die Elektroverkaufsfläche, sondern die Ladengröße sein. Resch forderte, dass grundsätzlich alle Vertreiber mit einer Gesamtverkaufsfläche beziehungsweise Lager- und Versandfläche von 100 Quadratmetern Altgeräte zurücknehmen müssten. Außerdem sprach er sich für die Einführung einer Wiederverwendungsquote von fünf Prozent aus. Altgeräte müssten an den Sammelstellen von geschultem Personal vorsortiert und auf ihre Wiederverwendbarkeit geprüft werden, sagte Resch.

Ralf Bleicher von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände kritisierte insbesondere das im Entwurf verankerte Verbot der Kooperation kommunaler Sammel- und Übergabestellen mit Rücknahmesystemen der Hersteller. Dieses sei „unverständlich und kontraproduktiv“. Er verwies darauf, dass es solche Kooperationen bereits gebe. „Sie fördern die Erfassung von Altgeräten und reduzieren den logistischen Aufwand, somit auch die Umweltbelastung.“ Negativ bewertete Bleicher zudem die Regelung, dass sämtliche Altgeräte, die potenziell sowohl von privaten Haushalten als auch von anderen Nutzern verwendet werden, immer als Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten gelten sollen.

Zahlreiche Abgeordnete erkundigten sich bei den Experten nach Möglichkeiten, wie man auch den Online-Handel in die Rücknahmepflicht einbeziehen könnte. Dazu sagte Thärichen, es sei unrealistisch anzunehmen, dass die Bürger ihre Altgeräte verpacken und zum Paketshop bringen würden. Er schlug vor, dass die Altgeräte ebenfalls zu den kommunalen Sammelstellen gebracht werden können. Kai Falk vom HDE betonte, Online-Händler sollten ausdrücklich in die Rücknahmeverpflichtungen einbezogen werden. Da viele neben einem Onlineshop auch ein Ladengeschäft betreiben würden, wären Kooperationen mit stationären Händlern denkbar. Resch schlug vor, dass Käufer noch einem Monat nach Kauf eines Elektrogerätes in einem Online-Shop die Möglichkeit zur Rückgabe des alten Gerätes haben sollten. „Auf keinen Fall“ dürfe der Versandhandel aus diesen Verpflichtungen herausgenommen werden, betonte er.

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