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Neue Servicegesellschaft für Elektro- und Elektronikgeräte

Die Get-e-right GmbH stellt für ausländische Hersteller ohne deutsche Niederlassung den obligatorischen WEEE-Bevollmächtigten in Deutschland. Sie wurde im Januar von Take-e-way und dem Vere-Verband gegründet.
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Die Erfüllung der Anforderungen von Produktverantwortungs- und Umweltgesetzen beim grenzüberschreitenden Verkauf ist für Vertreiber und Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten besonders schwierig. Die Gründe liegen zum einen in der Komplexität durch die weiter zunehmende Masse an Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen und deren nationalen Umsetzungsvarianten in den EU-Ländern. Zum anderen bedarf es einer permanent hohen Aufmerksamkeit und Dynamik, um sich den häufigen Änderungen bestehender Vorschriften rechtzeitig anzupassen.

Auf Initiative des Verbands zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (Vere) und der Take-e-way GmbH wurde im Januar 2015 eine neue Servicegesellschaft gegründet: Die Get-e-right GmbH stellt für ausländische Hersteller ohne deutsche Niederlassung den obligatorischen WEEE-Bevollmächtigten in Deutschland und passt damit die Services von Take-e-way den neuen gesetzlichen Anforderungen mit Inkrafttreten des neuen ElektroG an.

Schon die Erfüllung der novellierten WEEE-Richtlinie in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten ist selbst für Unternehmen mit einer eigenen internen Compliance-Abteilung sehr aufwendig zu organisieren. Zusammen mit den nationalen Umsetzungen der Batterierichtlinie und der Verpackungsverordnung müssen EU-weit handelnde Hersteller und Vertreiber allein hierfür 84 verschiedene Rechtskonstrukte beachten. Hinzu kommen weitere Vorschriften wie REACh, RoHS, Produktsicherheitsgesetz und CE-Konformität. Die Sanktionen für nicht oder zu spät erfüllte gesetzliche Anforderungen stellen laut Take-e-way ein erhebliches Kostenrisiko dar. Selbst generelle Verkaufsverbote könnten eine Folge sein. Die Compliance-Manager in den Unternehmen haben daher eine enorme Verantwortung und stehen mit dem Berg an Vorschriften oft allein da. Ihre Entlastung ist zur Absicherung eines erfolgreichen Compliance-Managements unbedingt empfehlenswert.

„Get-e-right stellt den gesetzlich geforderten Bevollmächtigten für Unternehmen ohne eigene Niederlassung in Deutschland im Sinne der novellierten WEEE-Richtlinie“, so Oliver Friedrichs, Geschäftsführer von Get-e-right. „Neu ist zudem, dass wir mit Get-e-right unsere Kunden bereits inhouse, direkt vor Ort bei der Ermittlung und Organisation ihrer Pflichten unterstützen. Dies kommt besonders dann in Betracht, wenn die eigenen Ressourcen ausgebucht oder gar nicht vorhanden sind.“

Für alle anderen EU-Länder, in denen keine eigene Niederlassung besteht, stelle Take-e-way im Rahmen seines europaweiten Partnernetzwerks die notwendigen Bevollmächtigten zur Verfügung oder vermittle hierfür geeignete Organisationen. „Damit nehmen wir den Herstellern und Vertreibern auf Wunsch die Suche, Ernennung und die Überwachung der Bevollmächtigten in allen EU-Ländern ab“, so Friedrichs weiter.

Quelle: mas

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