EU genehmigt EEG-Umlagen-Befreiung

Die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland nach EEG ist mit EU-Recht vereinbar, hat die EU-Kommission jetzt festgestellt. Auch den Großteil der Befreiungen stromintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage erkennt sie an; nur ein kleiner Teil muss zurückgezahlt werden.

Das 2012 eingeführte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stehe mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang, so die Europäische Kommission. Die Teilbefreiung stromintensiver Branchen von der EEG-Umlage ist damit gebilligt.
Allerdings sei ein „kleiner Teil der Befreiungen“ höher als nach den EU-Beihilfevorschriften zulässig. Dieses Geld müssen die begünstigten Unternehmen nun zurückzahlen; es betrifft die Jahre 2013 und 2014.

Die genaue Summe der Rückzahlung müssten die deutschen Behörden laut Frankfurter Allgemeine Zeitung noch ermitteln, es handle sich wohl um einen niedrigen Millionenbetrag. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte im Sommer errechnet, dass rund 350 Unternehmen insgesamt 30 Millionen Euro zurückzahlen müssten.

Hintergrund der Untersuchung war es, festzustellen, ob das EEG sowie die Teilbefreiung stromintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage selbigen einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafften. Die Teilbefreiungen für stromintensive Unternehmen auf der Grundlage des EEG 2012 waren zum größten Teil mit den neuen Umweltschutz- und Energieleitlinien vereinbar, die seit dem 1. Juli 2014 gelten, lautet das Fazit der EU-Kommission nun. Die Leitlinien ermöglichen die Teilbefreiung stromintensiver Unternehmen von der Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien. Sie sehen vor, dass Mitgliedstaaten einigen stromintensiven Branchen in der EU, die dem internationalen Wettbewerb besonders stark ausgesetzt sind, solche Teilbefreiungen gewähren können.

Damit ist das seit dem 18. Dezember 2013 gegen Deutschland laufende Beihilfe-Verfahren nun abgeschlossen.

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