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Landkreis Trier entscheidet sich gegen Biotonne

Im Landkreis Trier wird es zum 1.1.2015 keine Biotonne geben. Die Verantwortlichen sehen die gesetzlichen Vorgaben zu Bioabfällen bereits erfüllt.
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Zum 1. Januar 2015 wird es in Trier und den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich und Eifelkreis Bitburg-Prüm keine Biotonne geben. Das Kreislaufwirtschaftgesetz schreibt vor, dass ab 2015 Bioabfälle getrennt erfasst werden müssen, damit eine hochwertige Verwertung ermöglicht wird. Vertreter des Zweckverbandes Regionale Abfallwirtschaft (RegAb) sind der Auffassung, dass diese Voraussetzungen in seinem Verbandsgebiet bereits seit Jahren erfüllt werden. „Bei uns werden die Bioabfälle zusammen mit den Restabfällen biologisch getrocknet und als Ersatzbrennstoff an Stelle von Öl, Kohle oder Gas in Kraftwerken eingesetzt“ sagt Max Monzel, Geschäftsführer des RegAb.

Aufgrund des hohen Brennwertes gelte dies nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz als Verwertung und erfülle somit die gesetzlichen Vorgaben. Um die Gleichwertigkeit belegen zu können, hat der RegAb eine Abfallsortier- und eine Ökoeffizienzanalyse beauftragt und der Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD) Nord in Koblenz vorgelegt. Da sie von den Argumenten des RegAb noch nicht überzeugt war, forderte sie weitere Grundlagen für ihre Entscheidung. In einem weiteren Gutachten geht der RegAb auf die Fragen der SGD Nord ein und übergibt es fristgerecht. Außerdem erarbeitet der RegAb ein gemeinsames Abfallwirtschaftskonzept für die Region Trier, das der SGD Nord ebenso fristgerecht bis zum 31. Dezember 2014 vorgelegt werden soll.

„Aufgrund dieser Gutachten, Berichte und Konzepte muss die SGD Nord nun ihre Entscheidung treffen“, erklärt Landrat Eibes das Prozedere. „Wir hoffen, dass sie zu unseren Gunsten ausfällt und die ökologische Gleichwertigkeit unseres Verfahrens anerkannt wird. Den Bürgerinnen und Bürgern würden die Biotonne und die damit verbundenen Belastungen erspart bleiben“ fügt er hinzu.

Quelle: Zweckverbandes Regionale Abfallwirtschaft
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