BDSV: Keine zusätzlichen Wettbewerbshindernisse errichten

Auf ein uneingeschränkt positives Echo bei der BDSV ist die Kritik der Monopolkommission in ihrem soeben vorgelegten Zwanzigsten Hauptgutachten u. a. an der Überdehnung der kommunalen Wirtschaftsaktivitäten gestoßen.

„Die Befunde zur kommunalen Wirtschaftstätigkeit und zum Trend zur Rekommunalisierung haben unsere verbandspolitischen Aktivitäten der vergangenen Jahre durch die Bank bestätigt“, stellt Hauptgeschäftsführer Rainer Cosson in einer Erklärung fest.

Als besonders bemerkenswert stellt die BDSV die Detailtiefe heraus, mit der sich die
Monopolkommission der bestehenden Wettbewerbshindernisse für die privaten Recyclingbetriebe gewidmet hat. So werden die Probleme der gewerblichen Sammler aufgrund der veränderten Vorschriften im Kreislaufwirtschaftsgesetz detailliert dargestellt.

Die Monopolkommission bestätigt hier zum Beispiel die Grundforderung der BDSV, dass in jedem Bundesland nur eine zentrale unabhängige Stelle für die Entgegennahme und Prüfung der Anzeigen zuständig sein sollte. Geteilt wird auch die vielfach geäußerte Sorge der BDSV, dass im Zuge der Verabschiedung eines Wertstoffgesetzes zusätzliche Wettbewerbshindernisse errichtet werden.

„Beim Lesen des Gutachtens wird einem schmerzlich bewusst, wie stark sich die Wettbewerbsidee mittlerweile durch die Einwirkungen von Umweltpolitikern und der Kommunallobby aus der Recyclingwirtschaft entfernt hat“, sagt Cosson. Es bleibe nur zu hoffen, dass die Monopolkommission mit ihrem neuen Hauptgutachten ein „Fanal zum Umdenken“ gesetzt habe.

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