Kunststoffrecycler: EEG-Ausgleichsregelung muss auch für das Jahr 2014 gelten

Zwar steht den Kunststoffrecyclern laut neuem EEG ab 2015 eine Teilrückerstattung zu, für 2014 wurde die Inanspruchnahme dieser besonderen Ausgleichsregelung jedoch bisher verwehrt.

„Eine Auftrennung der Kunststoffindustrie in jene, die Primärstoffe und jene, die Sekundärstoffe verarbeiten, ist auf europäischer und auch auf nationaler Ebene nicht erfolgt. Allein das ist schon ein wichtiger Erfolg, der im Zusammenhang mit der Neufassung der EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (EEAG) erreicht worden ist“, erklärte Herbert Snell, Vizepräsident des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung vor der Presse anlässlich des 17. Internationalen Altkunststofftages in Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Diese europäische Entscheidung bedeutet, dass die Kunststoffrecycler die Teilrückerstattungen der EEG-Umlage ab 2015 beantragen können. Das novellierte EEG wird voraussichtlich im August 2014 in Kraft treten, wobei deutliche Veränderungen gegenüber den bisherigen Regelungen umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang bedankte sich der bvse-Vizepräsident nochmals ausdrücklich bei Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sowie bei Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel für die wertvolle Unterstützung in dieser Thematik. Er betonte, dass damit das Kunststoffrecycling in Deutschland sehr gute Chancen habe, seine weltweite Vorreiterrolle zu stabilisieren und weiter auszubauen. Ohne die Aufnahme in die Besondere Ausgleichregelung wäre bei den betroffenen Kunststoffrecyclingunternehmen die Existenzgrundlage in Frage gestellt worden.

Herbert Snell wies jedoch darauf hin, dass nach wie vor den betroffenen Kunststoffrecyclern die Anspruchnahme der besonderen Ausgleichsregelung für das Jahr 2014 durch das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verwehrt werde. Die dadurch entstandene Mehrbelastung der Unternehmen, die seit Januar besteht, führe bei einigen Kunststoffrecyclern zu sehr kritischen Situationen. Snell: „Wir hoffen daher dringend, dass Unternehmen, die schon seit Beginn der besonderen Ausgleichsregelung eine Reduzierung der EEG Umlage bis 2013 in Anspruch nehmen konnten, nun auch für 2014 die EEG-Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen können.“

Hier sieht der bvse nun das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefordert und hofft, dass das Ministerium das BAFA anweist, allen Unternehmen, die für 2014 einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage gestellt haben und die die Voraussetzungen des EEG 2012 erfüllen sowie der Branche 38.32 angehören oder vom BAFA dort zugerechnet werden, einen positiven Bewilligungsbescheid zu erteilen. Bei einer Podiumsdiskussion auf dem Internationalen Altkunststofftag keimte bei den betroffenen Kunststoffrecyclern Hoffnung auf eine positive Lösung auf, als Ministerialrätin Andrea Jünemann die Ansicht äußerte, dass nach Verabschiedung des novellierten EEG und Abschluss des laufenden Beihilfeverfahrens gegebenenfalls eine neuerliche Prüfung durch das BAFA im Lichte der Neuregelungen erfolgen könnte.

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