WEEE-Umsetzung verzögert sich

Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zu Elektro- und Elektronikaltgeräten (WEEE) in deutsches Recht gibt es Verzögerungen. Für Hersteller von PV-Modulen ist die verpflichtende Abfallbeseitung neu.

Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zu Elektro- und Elektronikaltgeräten (WEEE) in deutsches Recht gibt es Verzögerungen. Eigentlich müssten die Mitgliedstaaten bis zum 14. Februar 2014 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen, die zur Einhaltung der EU-Vorgaben erforderlich sind.

Andreas Hess, Ländermanager von PV Cycle Deutschland, rechnet damit, dass in Deutschland die Umsetzung bis spätestens Ende des Jahres vorgenommen wird. Dabei könne davon ausgegangen werden, dass viele Punkte des derzeit geltenden ElektroG übernommen werden. Dazu gehört, dass sich Produzenten von elektrischen oder elektronischen Geräten bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register registrieren müssen. Das Gesetz fordert auch, dass Produzenten eine Finanzgarantie hinterlegen müssen, um die spätere Entsorgung der von ihnen auf den Markt gebrachten Produkte zu garantieren.

Für Modulhersteller bedeutet dies einen Wandel von der freiwilligen zur obligatorischen Abfallbeseitigung. Neu sind auch eine verpflichtende Information des Endkunden und eine entsprechende Kennzeichnung des Produkts. Für PV-Module erwartet Hess, dass die Rücknahme über öffentliche Rücknahmestellen sowie industrie geführte Systeme wie PV Cycle erfolgen wird.

Großbritannien hat die WEEE bereits zum 1. Januar 2014 umgesetzt. Für Belgien und Italien wird die Verabschiedung der Verordnungsentwürfe für Februar erwartet.

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