Niedersachsen: Änderung der Zuständigkeit für Anzeigen von gewerblichen Sammlungen

Am Freitag, 8. November, ist das neue Abfallgesetz in Niedersachsen in Kraft getreten. Eine wichtige Neuerung betrifft die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Anzeigen von gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen.

Nach Angaben des niedersächsischen Umweltministeriums musste nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Frühjahr 2013 das Landesumweltministerium als oberste Abfallbehörde vorübergehend einen Teil der Anzeigen bearbeiten. Künftig werden dafür die kommunalen unteren Abfallbehörden zuständig sein.

Rund 130 Vorgänge wurden dem Umweltministerium in den vergangenen Monaten laut Mitteilung vorgelegt. Die Erfahrung bei der Bearbeitung habe gezeigt, dass es vernünftig sei, wenn die Kommunen vor Ort wieder über derartige Anzeigen
entscheiden. Mit dem Inkrafttreten der Abfallgesetzänderung werden laufende Vorgänge an die nun wieder zuständigen unteren Abfallbehörden zurückgegeben.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.