Nach Angaben des niedersächsischen Umweltministeriums musste nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Frühjahr 2013 das Landesumweltministerium als oberste Abfallbehörde vorübergehend einen Teil der Anzeigen bearbeiten. Künftig werden dafür die kommunalen unteren Abfallbehörden zuständig sein.
Rund 130 Vorgänge wurden dem Umweltministerium in den vergangenen Monaten laut Mitteilung vorgelegt. Die Erfahrung bei der Bearbeitung habe gezeigt, dass es vernünftig sei, wenn die Kommunen vor Ort wieder über derartige Anzeigen
entscheiden. Mit dem Inkrafttreten der Abfallgesetzänderung werden laufende Vorgänge an die nun wieder zuständigen unteren Abfallbehörden zurückgegeben.