BDE: Keine Ausnahmen bei den Standards zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen

Der Entsorgerverband BDE hat sich gemeinsam mit dem Kommunalverband VKU und der Entsorgergemeinschaft EdDe an die Landesumweltministerien gewandt. Die Forderung: Der Referentenentwurf einer Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung solle die vorgesehenen Ausnahmeregelungen bei der Entsorgung gefährlicher Abfalle streichen.

Wie der BDE mitteilt, handelt es sich bei dem BMU-Referentenentwurf um die Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung mit Kernstück einer Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV). Gemeinsam fordern die Verbände, von den im Entwurf vorgesehenen Ausnahmeregelungen abzusehen und die hohen umweltgerechten Standards bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle beizubehalten.

Der BDE kritisiert dabei insbesondere die im Referentenentwurf vorgesehenen neuen Ausnahmen zur Erlaubnispflicht für das Sammeln, Befördern, Makeln und Handeln gefährlicher Abfälle für wirtschaftliche Unternehmungen, See- und Binnenschifffahrt sowie Paket- und Kurierdienste. Die Verbände weisen darauf hin, „dass diese Ausnahmen ohne jegliche Kleinmengenregelung oder vorgeschriebene Fachkunde für verantwortliche Personen dieser Unternehmen bei der Umsetzung sowohl zu einer Wettbewerbsverzerrung als auch zu nicht umweltgerechter Entsorgung führen können“.

„Mit der Ausnahmeregelung des Referentenentwurfs wären mit der Entsorgung gefährlicher Abfälle allenfalls im Nebenzweck tätige Unternehmen ohne jede Kleinmengenregelung oder vorherigen Nachweis entsprechender Qualifikation und geeigneter technisch-organisatorischer Infrastruktur ebenso privilegiert wie die mit hohem Zeit- und Kostenaufwand zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe“, kritisiert BDE-Präsident Peter Kurth. So sei es nach dem BMU-Referentenentwurf einem Bäcker, der seine Filialen mit Brötchen beliefert, möglich, Abfälle – schlimmstenfalls sogar gefährliche Abfälle – ohne eines jeglichen Nachweises, fachlich dafür qualifiziert zu sein, zu transportieren.

Wie der Verband weiter mitteilt, wurde seitens verschiedener Ländervertreter der Wunsch geäußert, selbst die nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz lediglich noch verbleibende Anzeigepflicht für das Sammeln, Befördern, Makeln und Handeln von Abfällen für wirtschaftliche Unternehmungen in der zukünftigen AbfAEV auszusetzen.

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