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BDE und bvse stellen Gutachten über Eigentümer von Verpackungsabfällen vor

Das vorliegende Gutachten bestätigt nun die gemeinsame Auffassung des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) und des Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) über den Eigentümer der anfallenden Verpackungsabfälle. Demnach ist derjenige Eigentümer des Verpackungsabfalls, der diesen einsammelt und entsorgt.
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Hintergrund für dieses, am Dienstag, den 9. Juni in Berlin vorgestellte, Gutachten ist die strittige Frage, wer Eigentümer der eingesammelten Verpackungsabfälle ist.

BDE-Präsident Peter Kurth äußert sich hierzu folgendermaßen: „Bei der Frage, wer Eigentümer der Verpackungsabfälle ist, stehen sich zwei Positionen gegenüber. Während auf der einen Seite die dualen Systeme das Eigentum an den Verpackungsabfällen für sich reklamieren, stehen auf der anderen Seite Kommunen und Entsorgungsunternehmen, die aus ihrer Sammeltätigkeit der zur Verwertung bereitgestellten Abfälle einen Eigentumsanspruch ableiten. Das nun vorliegende Gutachten bestätigt unsere Rechtsauffassung, dass Eigentümer ist, wer sammelt und aufbereitet.“

Laut Pressemitteilungen beider Verbände, sind sich BDE und bvse einig darüber, dass die Verbrennung der Verpackungsabfälle reduziert werden muss, um stattdessen ein qualitativ hochwertiges Recycling zu ermöglichen. Zudem kritisiert bvse-Vertreter Burkhard Landers das geringe Interesse der Dualen Systeme an hochwertigen Recyclingmaßnahmen. Der Verband fordere daher eine Übergabe des Eigentumsanspruchs an die Entsorgung- und Recyclingunternehmen. „Wir wollen mehr Recycling und hochwertige Qualitäten“, erklärt auch bvse-Präsident Bernhard Reiling.

Zudem sind sich die beiden Verbände einig darüber, dass in der Politik schnellstmöglich Weichen für eine klare Gesetzgebung gestellt werden müssen. Auch ein fairer Wettbewerb zwischen den einzelnen Sortierungs- und Recyclingunternehmen solle sichergestellt werden.

Quelle: BDE und bvse Pressemitteilungen, LZ

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