Das vorliegende Gutachten bestätigt nun die gemeinsame Auffassung des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) und des Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) über den Eigentümer der anfallenden Verpackungsabfälle. Demnach ist derjenige Eigentümer des Verpackungsabfalls, der diesen einsammelt und entsorgt.