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Kaiser’s Tengelmann darf Einwegflaschen nicht mehr als Mehrweg bewerben

Kaiser's Tengelmann darf seinen Kunden Einwegflaschen nicht länger als Mehrweg verkaufen. Das hat das Landgericht Duisburg entschieden. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hatte Klage wegen Verbrauchertäuschung eingereicht, weil Kaiser's Tengelmann Einweg- als Mehrwegflaschen beworben hatte.
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DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert in diesem Zusammenhang die für die Kontrolle des Handels zuständigen Ordnungs- und Gewerbeaufsichtsämter auf, „gegen solche Formen der Verbrauchertäuschung konsequent vorzugehen“. Der DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer fordert die schnellstmögliche Einführung einer verbraucherfreundlichen Kennzeichnung von Einweg- und Mehrweg-Getränkeverpackungen auf dem Produkt.

Ein derzeitig im Bundesrat liegender Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Kennzeichnung von Getränkeverpackungen am Verkaufsort wäre ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz für den Verbraucher. Allerdings bestehe Nachbesserungsbedarf, da Discounter und andere Großformen des Handels von der Einzelkennzeichnungspflicht befreit werden sollen.

Quelle: DUH, mku

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