Strengere Vorschriften für viele Chemikalien

Für eine Vielzahl an Chemikalien gelten von nun an schärfere Vorschriften. Davon betroffen sind unter anderem wasser- und fettabweisende Stoffe wie vier perfluorierte Carbonsäuren (PFC). Verbraucher haben nun das Recht, beim Händler über diese Stoffe Auskunft zu erlangen, erklärt das Umweltbundesamt (UBA). Das trifft auch auf 50 weitere Chemikalien zu.

Schärfere Bestimmungen gibt es durch die EU-Chemikalienverordnung REACH für vier perfluorierte Chemikalien, die wegen ihrer wasserabweisenden Eigenschaften unter anderem für Outdoorkleidung verwendet werden. Wegen ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften würden sie in einer Vielzahl von Verbraucherprodukten wie Textilien, Kochgeschirr oder Papier eingesetzt.

PFC seien in der Umwelt sehr stabil, sodass sie weltweit in allen Umweltmedien gefunden würden, vor allem in Flüssen und Meeren. PFC könnten sich auch entlang der Nahrungskette anreichern und ließen sich in Blut und Muttermilch von Menschen und Tieren nachweisen. Daher seien nun vier Vertreter als besonders besorgniserregende Stoffe eingestuft und als solche durch den Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen worden.

Aktuell habe der Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA über sechs Dossiers des UBA beraten. Neben der Aufnahme der vier PFC seien auch Nonylphenol und die Gruppe der Oktylphenolethoxylate auf die Kandidatenliste gesetzt worden. Nonylphenol ist ein hormonell wirksamer Stoff, der unter anderem als Hilfsmittel zum Herstellen von Textilien sowie in Harzen und Lacken eingesetzt wird.

Oktylphenolethoxylate kommen in Farben, Lacken und Klebstoffen vor. Gelangen sie über das Abwasser in Kläranlagen und Gewässer, kann sich das hormonell wirksame Oktylphenol bilden. Insgesamt identifizierte der Ausschuss 54 weitere Stoffe als besonders besorgniserregend. Damit ist laut UBA das von der EU Kommission gesetzte Ziel erreicht, bis Ende des Jahres 136 Stoffe auf der Liste zu haben.

Das Umweltbundesamt ist eigenen Worten zufolge maßgeblich an der Identifizierung deraritger besorgniserregender Stoffe beteiligt: Seit Inkrafttreten von REACH Mitte 2006 hat das Umweltbundesamt eigenen Angaben zufolge Dossiers für 18 Stoffe erstellt. Davon seien 13 auf die Kandidatenliste gelangt. Jochen Flasbarth: „Das UBA hat bei REACH Pionierarbeit geleistet. Mit Oktyl- und Nonylphenol hat es die ersten Stoffe auf die Kandidatenliste gebracht, die alleine wegen ihrer hormonähnlichen Wirkungen als besonders besorgniserregend gelten.“ Oktylphenolethoxylate sind die erste Stoffgruppe, die ausschließlich aufgrund ihres umweltrelevanten Abbauproduktes (Oktylphenol) als besonders besorgniserregend gilt.

Liste der Chemikalien-Kandidatenstoffe:
http://echa.europa.eu/candidate-list-table

Weitere Infos zu Auskunftsrechten für Verbraucher:
http://www.reach-info.de/auskunftsrecht.htm

Den REACH-Helpdesk finden Sie im Netz unter:
http://www.reach-clp-helpdesk.de/de/Startseite.html

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.