Gericht weist Klagen gegen Altreifen-Pyrolyseanlage ab

Die Anwohner in Halle-Trotha müssen die geplante benachbarte Altreifenpyrolyseanlage dulden. Das Verwaltungsgericht Halle hat Klagen gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt für die Anlage abgewiesen.

In der Altreifenpyrolyseanlage soll Altreifengranulat durch Pyrolyse behandelt und hierdurch der Rohstoff „Carbon Black“ gewonnen werden. Die in Halle geplante Anlage ist laut Gericht die erste ihrer Art in Deutschland.

Das Verwaltungsgericht Halle stellte in seiner Entscheidung fest, dass durch den Betrieb der Anlage keine schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden. In der Genehmigung sei festgelegt, dass die Emissionsgrenzwerte der 17. BImSchV nicht überschritten werden dürfen. Damit sei zugleich gewährleistet, dass die Nachbarn keine unzumutbaren Immissionen, insbesondere durch Luftverunreinigungen, befürchten müssen.

Das Gericht zeigte sich auch davon überzeugt, dass die festgelegten Emissionsgrenzwerte durch das vom Anlagenbetreiber vorgesehene dreistufige Abgasreinigungssystem tatsächlich eingehalten werden können. Das hier vorgesehene Abgasreinigungssystem werde seit vielen Jahren im Bereich der Müllverbrennung eingesetzt und habe sich dort bewährt. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte werde zudem durch regelmäßige Emissionsmessungen unmittelbar an der Anlage kontrolliert.

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