Neue EU-Richtlinie gefährdet kommunale Gestaltungsfreiheit

Die EU-Kommission trägt sich mit Plänen, durch eine Richtlinie die bisher vergaberechtsfreien Dienstleistungskonzessionen der Ausschreibung zu unterwerfen. Dagegen äußern die kommunalen Spitzenverbände und der VKU Protest. Denn diese Richtlinie gefährde die kommunale Gestaltungsfreiheit.

Die geplante Richtlinie würde erheblich in die kommunale Organisationsfreiheit im Bereich der Daseinsvorsorge eingreifen, befürchten der Deutsche Landkreistag, Deutsche Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Ein europarechtlich vorgegebenes Verfahren würde an die Stelle der Entscheidungen der kommunalen Gremien vor Ort gestellt, wenn es zum Beispiel um die Vergabe einer Wasserkonzession in der Kommune geht.

Der zuständige Binnenmarktkommissar, Michel Barnier, hat sich heute in Berlin zu diesen Kritikpunkten mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem VKU ausgetauscht. Dabei haben die Verbände folgende Kritikpunkte geäußert:

Bis heute habe die Europäische Kommission nicht dargelegt, warum eine Richtlinie zu Dienstleistungskonzessionen überhaupt erforderlich sein soll. Neben der bestehenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sehen die kommunalen Spitzenverbände und der VKU auch keine Notwendigkeit für eine solche Richtlinie. Insbesondere bestehe keine Rechtsunsicherheit und keine Rechtsschutzlücke, die ein Handeln der Europäischen Kommission nötig machen würden.

Die Verbände sind außerdem der Auffassung, dass alle Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge aus dem Anwendungsbereich des Richtlinienvorschlages herausgenommen werden müssen. Dies entspräche den Zielen und Inhalten des Vertrages von Lissabon und dem Protokoll zu den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse mit der dort vorgenommenen Stärkung der lokalen Selbstverwaltung. Dienstleistungskonzessionen berührten viele Bereiche der Leistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse wie die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung, soziale Dienstleistungen oder Rettungs- und Gesundheitsdienstleistungen. In diesem Kernbereich kommunaler Daseinsvorsorge würde eine Umsetzung der Richtlinie zu tiefen Einschnitten in die kommunale Organisationsfreiheit führen.

„Richtlinien-Entwurf muss substanziell nachgebessert werden

Zudem bedarf der Richtlinienentwurf der EU-Kommission nach Ansicht der Verbände substanzieller Nachbesserungen in den Fragen der interkommunalen Zusammenarbeit, die zukünftig zwecks der Aufrechterhaltung eines kostengünstigen Angebots öffentlicher Dienstleistungen für die Bürger möglich bleiben muss. In diesem Sinne müssen sinnvolle Synergie-Effekte weiterhin für den Fall der Übernahme von Dienstleistungen einer Kommune für die andere nutzbar sein. Die ausschreibungsfreie Zusammenarbeit zwischen Kommunen habe nicht zuletzt der EuGH in seiner jüngsten Rechtsprechung zugunsten kommunaler Handlungsfreiheit bestätigt.

Des Weiteren sehen die Verbände dringenden Nachbesserungsbedarf bei der Erteilung solcher Konzessionen an eigene kommunale Unternehmen (sogenannte In-house-Vergabe) und insbesondere an eigene Mehrspartenunternehmen (Stadtwerke). Nur so werde das kommunalwirtschaftliche Modell der Erbringung der Daseinsvorsorgeleistungen in Deutschland auch im europäischen Kontext ausreichend berücksichtigt.

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