VERE berichtet über KMU-Belastungen in Elektronikbranche

Über die Verwaltungslasten, die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) der Elektronikbranche aus EU-Rechtsvorschriften im Bereich „Umwelt“ entstehen, berichtete der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE) am 3. Mai vor der High Level Group der EU-Kommission. Insbesondere sei die deutsche Umsetzung der WEEE-Richtlinie, das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), als Beispiel aufgegriffen worden, so VERE.

VERE-Vorstand Oliver Friedrichs schilderte in Brüssel. Praxiserfahrungen von KMU bei der Umsetzung Europäischen Umweltrechts. Hierbei betonte Friedrichs vor allem den grenzüberschreitenden Handel mit Waren, bei dem sich die Unternehmen in jedem Land der EU mit individuellen, nationalen Vorschriften auseinandersetzen müssten. Er führte weiterhin aus, dass gerade die KMU eine hohe Akzeptanz und Bereitschaft bezüglich ihrer Umwelt- und Produktverantwortung zeigten, jedoch oftmals mit der Abwicklung der zahlreichen Vorschriften überfordert seien.

„Eine große Schwierigkeit liegt zudem in der frühzeitigen Informationsbeschaffung über die sich oft ändernden Vorschriften durch Revisionen der Gesetze und abweichende Verwaltungspraktiken. KMU verfügen nicht über die Ressourcen, um die aktuelle Rechtslage dauerhaft zu verfolgen.“, so Friedrichs. Zwar böten Verbände wie der VERE umfangreiche Unterstützung bei der Abwicklung und der Informationsbeschaffung an. Jedoch werde der Handlungsspielraum der zunehmend global agierenden KMU durch die Ausweitung und Überschneidungen von EU-Rechtsvorschriften immer undurchsichtiger.

KMU-Belastungen am Beispiel ElektroG

Des Weiteren wurde die Abmahnphilosophie im Onlinehandel am Beispiel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) angesprochen, wie die Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG/WEEE) in Deutschland mitteilt. VERE-Vorstand Friedrichs stellte die Diskrepanz zwischen der schwierigen Informationsbeschaffung und der vorauseilenden Abmahnwelle einzelner spezialisierter Anwaltskanzleien dar, zu der es im Jahr 2005 bei der Einführung des ElektroG gekommen sei.

In der Folge hätten dem Umweltbundesamt, der zuständigen Überwachungsbehörde für die Umsetzung des ElektroG, zeitweise bis zu 50.000 Anhörungen zu Ordnungswidrigkeitsverfahren vorgelegen. Die nachfolgende Entwicklung des ElektroG habe jedoch bewiesen, dass mit fortschreitender Information über die Registrierungspflicht aller betroffenen Hersteller die Ordnungswidrigkeiten abgenommen hätten

KMU frühzeitig in Gesetzgebungsverfahren einbeziehen

Um solcherlei Fehler zukünftig zu vermeiden, regte Friedrichs an, Interessensvertreter der KMU, wie beispielsweise den VERE mit seinen 2.400 angeschlossenen Unternehmen, frühzeitig in die Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen. VERE steht der Stoiber-Gruppe daher weiterhin zur Verfügung, so der Verband, um auf die Praxiserfahrungen der angeschlossenen Mitglieder zugreifen zu können.

Die High Level Group der EU-Kommission steht unter der Leitung des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten und früheren CSU-Vorsitzenden, Edmund Stoiber, weshalb sie auch „Stoiber Gruppe“ genannt wird. Ziel der Stoiber Gruppe ist laut VERE die Vermeidung überflüssiger Verwaltungslasten europäischer Unternehmen, die Verbesserung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und die Bewahrung der mit den EU-Rechtsvorschriften intendierten umweltpolitischen und wirtschaftlichen Ziele. KMU stünden hierbei im Fokus, da sie gegenüber Konzernen weder die Technologien noch das Personal besäßen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

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