Massive Kritik an der Novelle zur Bioabfallverordnung

Mehr Kosten, höherer Aufwand und kein Mehrwert für den Umweltschutz - Dieses Urteil fällen zehn Verbände der Entsorgungs- und Kompostwirtschaft über die Novelle zur Bioabfallverordnung. Für besondere Enttäuschung sorgt eine Änderung in letzter Minute.

In einer gemeinsamen Erklärung kritisieren der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sowie weitere neun Verbände der Entsorgungs- und Kompostwirtschaft die Beschlüsse des Bundesrats zur Novelle der Bioabfallverordnung. Am 25. November hatten einige Vertreter des Bundesrats kurzfristig und für die unterzeichnenden Verbände völlig überraschend eine entscheidende Änderungsanträge gestellt, die die Länderkammer auf weitgehend abgesegnet hat. Diese Änderungen schränken laut VKU die Anwendung von Komposten aus der getrennten Sammlung weiter ein und führen aus Sicht der Verbände darüber hinaus zu „erhöhtem Verwaltungsaufwand und Kosten, ohne dass es dem Umweltschutz dient“.

„Wir bedauern sehr, dass der Gesetzestext in letzter Minute so entscheidend abgeändert wurde“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. In der Mitteilung fordern die Verbände, dass ein aus Bioabfällen erzeugte Dünger, dessen Qualität und Eignung geprüft und nachgewiesen ist, im Marktgeschehen und in der Anwendung wie andere Düngemittel gehandelt und gehandhabt werden kann. „Die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen verkomplizieren diesen Prozess unnötig.“ so Reck.

Für das weitere Verfahren appellieren die Verbände an den Bundesumweltminister, die Novelle der Bioabfallverordnung im Kabinett anzuhalten und nicht mehr unter dem bisherigen Abfallrecht, sondern unter dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz zu verabschieden.

Auch der Präsident des Entsorgerverbands BDE, Peter Kurth, kann die Verschärfung der Anforderungen für Komposte und Gärprodukte nicht nachvollziehen, da in drei Jahren die Bioabfallverordnung ohnehin novelliert werden müsse. „Ab 2015 sind Bioabfälle getrennt zu sammeln und zu behandeln“, sagt Kurth. „Gleichzeitig wird mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes das Düngerecht eine Vorrangstellung gegenüber dem Abfallrecht einnehmen. Es ist daher sinnvoll, zunächst die endgültige Beschlussfassung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz abzuwarten, bevor dann die Regelungen zum Bioabfall angepasst werden.“

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