bvse lehnt Entkoppelung der EBV aus Mantelverordnung ab

Entgegen der Auffassung einiger Industrieverbände lehnt der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) die Entkoppelung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) aus der Mantelverordnung strikt ab. Das machte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock deutlich. Die Einführung der EBV ohne zeitgleiche Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), insbesondere des Paragraf 12 b „Verfüllung“, hätte „fatale Auswirkungen“ auf die Baustoffrecyclingbranche.

Die im Entwurf zur EBV geplanten Regelungen erzwängen bei der Anwendung von Ersatzbaustoffen die Erfüllung strenger Anforderungen, vor allem hinsichtlich der Umweltverträglichkeit und der Qualitätssicherung. Durch ein aufwendiges System von Materialklassen, Prüfwerten, Einbautabellen, Ausnahmen und Dokumentationspflichten werde der praktische Einsatz von Ersatzbaustoffen zusätzlich verkompliziert, führt der bvse weiter aus. Auch die rechtssichere Einstufung mineralischer Abfälle bereits am Ort ihrer Entstehung zur Wahl des sinnvollsten Entsorgungsweges werde durch unterschiedliche und neue Analyseverfahren erschwert beziehungsweise gar unmöglich gemacht.

Dadurch werden nach Ansicht des bvse die Akzeptanz und auch die Wirtschaftlichkeit von Ersatzbaustoffen und des Recyclings insgesamt weiter verringert. Bei einer gesonderten, vorzeitigen Einführung der EBV werde so der Strom der mineralischen Abfälle unweigerlich in die Verfüllung und Deponierung umgeleitet. Hier nämlich finde dann der Abfallerzeuger einfache, altbekannte, im Ergebnis abschätzbare, rechtssichere und insgesamt wesentlich günstigere Entsorgungswege vor. Die bestehenden Strukturen und Betriebe im Baustoffrecycling würden dadurch aber aufgrund fehlender Inputmengen sowie mangelnder Nachfrage nach Ersatzbaustoffen (Output) innerhalb kurzer Zeit ausbluten und in ihrem Fortbestehen gefährdet werden. Bereits erreichte und zukünftig geplante Recyclingquoten würden nicht zu halten sein und die umweltpolitischen Zielsetzungen ad absurdum geführt.

„Der bvse fordert deshalb, die Mantelverordnung als Gesamtkonzept unbedingt aufrechtzuerhalten und ein einheitliches, schlüssiges und über alle Entsorgungsbereiche abgestimmtes Verordnungswerk zu verabschieden“, erklärte Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

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