NABU: Neues KrWG verstößt gegen EU-Recht

„Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz werden weder die Recyclingziele für Siedlungsabfälle auf 80 Prozent heraufgesetzt, noch setzt es die von der EU vorgegebene fünfstufige Abfallhierarchie korrekt um“, sagt NABU-Präsident Olaf Tschimpke zur Verabschiedung des KrWG. Die EU-Kommission habe bereits mitgeteilt, dass die damit verbundene Schwächung der Wiederverwendung und des Recyclings nicht dem EU-Recht entspreche. „Wir rechnen deshalb mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.“

Damit münden die dreijährigen Verhandlungen nach Meinung des Naturschutzbunds Deutschland in einen seichten Kompromiss, der den Konflikt der öffentlichen und privaten Abfallwirtschaftsunternehmen befrieden will, aber beim Umweltschutz nicht einen Schritt weiter kommt. „Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz wird die Ressourceneffizienz und Rohstoffsicherung in Deutschland nur minimal erhöhen“, lautet das Fazit des NABU-Präsidenten

„Der Politik bleiben jetzt zwei Notausgänge: Entweder über den Bundesrat noch Nachbesserungen für mehr Umweltschutz einzureichen, oder im nächsten Jahr feste Regelungen für alle Abfallarten auf den Weg zu bringen. Insbesondere gibt es bislang keinerlei Vorgaben für die mehr als 50 Millionen Tonnen deutscher Industrieabfälle. So verpasst es die Regierungskoalition, die dringend notwendige Kreislaufführung von den Rohstoffen der Zukunft einzuleiten“, so Tschimpke.

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