Kein Monopolrecht für Kommunen

Das Bundeskartellamt drängt bei der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf mehr Wettbewerb im Bereich der Hausmüllentsorgung. Die Pflicht der privaten Haushalte, ihre Abfälle den Kommunen zu überlassen, sei nicht mehr zeitgemäß

In einem Interview mit dem RECYCLING magazin warnt der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, dass auch bei einer Neuregelung der Überlassungs-
pflichten für Hausmüll die Gefahr bestehe, dass die Gerichte sie wieder als faktisches Monopolrecht der Kommunen interpretieren.

Es sei heute nicht mehr gerechtfertigt, dass die Kommune ein Monopolrecht auf die Hausmüllentsorgung hat. Dennoch plädiere das Bundeskartellamt nicht für einen Wegfall der Überlassungspflichten, sondern für deren wettbewerbskonforme Ausgestaltung.

Dabei müsse man darauf achten, dass die Kommunen künftig nicht nur das entsorgen, was die privaten Unternehmen nicht haben wollen. Mundt: „Wir sind keineswegs dafür, die kommunalen Abfallbetriebe auf eine Auffangfunktion zu reduzieren.“

Lesen Sie mehr dazu in der am Montag, 25. Oktober, erschienenen neuen Ausgabe des RECYCLING magazins

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