BDE: Dortmunder Wertstofftonne ist rechtswidrig

Der BDE hält die Pläne der Stadt Dortmund, eine kommunale Wertstofftonne einzuführen, für rechtswidrig. Der Verband sei grundsätzlich für die flächendeckende Einführung einer Wertstofftonne, aber: „Der Alleingang in Dortmund steht im krassen Widerspruch zu den Intentionen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes und ist zudem ein klarer Verstoß gegen die geltende Verpackungsverordnung. Es gibt kein Mandat für eine kommunale Wertstofftonne“, wie BDE-Präsident Peter Kurth sagte.

Mit Blick auf die Stadt Dortmund fordert der BDE eigenen Worten zufolge die strikte Einhaltung der Regeln eines fairen Wettbewerbs. Derzeit gelte: Die „Duales System Deutschland GmbH“ ist beauftragt, im Rahmen von regelmäßigen Ausschreibungen die Erfassung der in den gelben Tonnen/gelben Säcken gesammelten Kunststoffverpackungen im Wettbewerb zu vergeben. Die vom städtischen Unternehmen „Entsorgung Dortmund GmbH“ (EDG) geplante Einführung einer kommunalen Wertstofftonne würde die vom Verbraucher finanzierte Entsorgung der Lizenzverpackungen dem Wettbewerb entziehen und damit eine optimale Preisbildung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger verhindern.

Es ist laut BDE zu befürchten, dass die Kosten für die Entsorgung der kommunalen Wertstofftonne über die Gebühren für den Restmüll quersubventioniert werden sollen. Mit der Folge, dass perspektivisch sinkende Preise bei der grauen Restmülltonne nicht an die Verbraucher weitergegeben werden. BDE-Präsident Kurth: „Es darf nicht sein, dass die Bürger in Dortmund letztlich doppelt für die Entsorgung des Verpackungsmülls zahlen müssen – zunächst, wie bisher, an der Ladenkasse und dann auch noch über zu hohe städtische Müllgebühren.“

Der BDE hat die nordrhein-westfälische Landesregierung ersucht, das Vorhaben der Stadt Dortmund juristisch zu prüfen und entsprechende aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um das rechtswidrige Projekt zu stoppen.

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