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rechtswidrig

  • BDE und FEAD fordern ein Vertragsverletzungs-Verfahren gegen das neue ungarische Abfallgesetz durch die EU-Kommission. Einige Regelungen würden eine zwangsweise staatliche Mehrheitsbeteiligung an bislang privaten Entsorgungsunternehmen ab dem 1. Juli 2013 zwingend vorschreiben. Davon betroffen seien vor allem deutsche und österreichische Unternehmen.

  • Der BDE hält die Pläne der Stadt Dortmund, eine kommunale Wertstofftonne einzuführen, für rechtswidrig. Der Verband sei grundsätzlich für die flächendeckende Einführung einer Wertstofftonne, aber: „Der Alleingang in Dortmund steht im krassen Widerspruch zu den Intentionen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes und ist zudem ein klarer Verstoß gegen die geltende Verpackungsverordnung. Es gibt kein Mandat für eine kommunale Wertstofftonne“, wie BDE-Präsident Peter Kurth sagte.

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