Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: Es fehlen klare Abgrenzungen

Dem Arbeitspapier des Bundesumweltministeriums zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes fehlt es an der notwendigen Rechtsklarheit. Außerdem ist es wenig ambitioniert.

In der Recyclingwirtschaft stößt die vom Bundesumweltministerium geplante Recyclingquote für private Haushaltsabfälle in Höhe von 65 Prozent, die bis 2020 erreicht werden soll, zunehmend auf Kritik. Wenn man bedenkt, dass in Deutschland jetzt schon rund 63 Prozent des Haushaltsabfalls stofflich verwertet wird, würde damit lediglich der Status quo fortgeschrieben.

Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es keiner Einführung einer bundesweiten Wertstofftonne, wie es das Bundesumweltministerium beabsichtigt. Mit einem derartigen Sammelsystem kann man außerdem den unterschiedlichen Gegebenheiten in den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsgebieten nicht gerecht werden.

Ungeklärt sind nach wie vor auch die Fragen, was in die Wertstofftonne hereinkommt, und wer für die Entsorgung wieviel zahlt.

Auf Kritik stoßen die zahlreichen unklaren Rechtsbegriffe beispielsweise auch bei der Abgrenzung des „Recyclings“ von der „Sonstigen Verwertung“.

Lesen Sie mehr über mögliche Knackpunkte bei der Novellierung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz im Interview mit Holger Alwast von der Prognos AG in der neuen Ausgabe des RECYCLING magazins.

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