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Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

  • Eigentlich könnten sich die Kommunen ebenso wie die Betreiber dualer Systeme nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu der Überlassungspflicht in Paragraph 13 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes entspannt zurücklehnen. Denn ohne ihr Einverständnis können private Entsorger nach dem Urteil prinzipiell keine gewerblichen Sammlungen von Wertstoffen aus privaten Haushalten mehr durchführen.

  • Der VKS im VKU fordert eine Gesetzesänderung des umstrittenen Paragrafen 13 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Heute hat der Verband der kommunalen Abfallwirtschaft das angekündigte Gutachten veröffentlicht. Gestern Abend wurde das Gutachten dem Bundesumweltministerium vorgestellt. Die Änderungsvorschläge des Rechtsexperten Hans-Joachim Koch betreffen die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Stärkung der kommunalen Verantwortung.

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