bvse nimmt Stellung zur Entsorgung FCKW-haltiger Haushaltskühlgeräte

Ende vergangenen Jahres hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Entsorgung von Kühlgeräten in Deutschland untersucht und Kritik geübt. Die im bvse vertretenen Betreiber von Kühlgeräte-Recyclinganlagen hätten sich daraufhin mit Anlagenbauern und Sachverständigen zusammengesetzt und eine gemeinsame Stellungnahme zur umweltgerechten Entsorgung von ausgedienten Haushaltskühlgeräten erarbeitet. Sie üben nun ihrerseits Kritik.

Die Behandlung FCKW-haltiger Kühlgeräte erfolgt in der Praxis in Stufe 1 mit der Entleerung des Kühlmittelkreislaufes (Trockenlegung), in Stufe 2 mit der Rückgewinnung von FCKW aus dem Isoliermaterial. Die DUH hat nach Einschätzung des bvse bei der Betrachtung dieses zweistufigen Entsorgungsprozesses in ihren Berechnungen vorausgesetzt, dass durchschnittlich 127 Gramm FCKW im Kühlmittelkreislauf und 312 Gramm FCKW im Isoliermaterial der Geräte als Input in einer Entsorgungsanlage ankämen. Dieser Input sei als 100 Prozent angenommen und mit den gemeldeten Rückgewinnungswerten ins Verhältnis gesetzt worden. Eine Unterscheidung nach Gerätekategorien sei nicht erfolgt, obwohl 312 Gramm FCKW im Isoliermaterial lediglich für einen bestimmten Gerätemix gelten, nämlich für Kühl-/Tiefkühl-Kombigeräte bis 350 Liter unter der Maßgabe, dass eine Matrixentgasung durchgeführt wird, die aber nicht zwingend vorgeschrieben ist.

„Unseres Erachtens sind weder die Annahme der Inputwerte noch die daraus resultierenden Rückschlüsse auf eine prozentuale Rückgewinnungsquote praxisgerecht respektive realistisch“, so bvse-Referent Andreas Habel. Die angenommenen Inputwerte basierten auf Untersuchungen von Haushaltskühlgeräten, die vor dem Jahr 1995 in den Aufbereitungsanlagen verarbeitet wurden. Diese Geräte wurden laut bvse – bei einer
durchschnittlich 15-jährigen Lebensdauer – Anfang/Mitte der 80er Jahre produziert.

Mit der Erkenntnis der schädlichen Auswirkungen von FCKW auf die Ozonschicht wurde Ende der 80er Jahre in der Herstellung der Anteil der FCKW zunächst reduziert, bis 1995 das FCKW-Verbot letztendlich vollumfänglich umgesetzt wurde. Die heute zur Entsorgung anstehenden Geräte wiesen demnach bereits Anfang der 90er Jahre reduzierten FCKW-Anteil auf, teilt der bvse weiter mit. Und auch selbst wenn sich über das Typenschild ein theoretischer FCKW-Gehalt ermitteln ließe, sei zu berücksichtigen, dass im Lebenszyklus eines Kühlgerätes FCKW bauartbedingt diffundiert und so nicht abschätzbare Verluste entstehen. „Die Eintragsmenge an im Isolierschaum enthaltenen FCKW in die Entsorgungsanlagen ist deshalb nur mit großer Unsicherheit abzuschätzen“, so Habel.

Des Weiteren würden Kühlgeräteentsorgungsanlagen regelmäßig mit bei der Anlieferung bereits teilzerstörten Geräten, bei denen zum Beispiel der Kompressor im Vorfeld der Behandlung entfernt oder der Korpus beschädigt wurde, konfrontiert. Hierbei sei sicherlich auch zu berücksichtigen, dass das ElektroG ein Vertragsverhältnis zwischen Entsorger und Übergabestelle außerhalb der Möglichkeiten der kommunalen Eigenvermarktung nicht zulässt und insofern den Behandlungsanlagen ein direkter Einfluss auf die Sammlung genommen worden ist.

Diese Entwicklungen hätten dazu geführt, dass heute in der Regel die in der Theorie als 100 Prozent angenommenen 439 Gramm FCKW (in Kühlkreislauf und Isolierung) in deutschen Haushaltskühlgeräten nicht vorhanden sind. Insofern ist die Forderung, 90 Prozent einer theoretischen, gleichwohl nicht vorhandenen Mengen zurückzugewinnen, im Regelbetrieb nicht erfüllbar, auch wenn in einzelnen Tests die Werte heute noch erreicht werden. Darüber hinaus könne ein statistischer Mittelwert nur für eine hohe Gleichmäßigkeit gültig sein. Bei vielen Entsorgungsanlagen weicht laut Angaben des bvse der Geräteeintrag in erheblichem Maße vom theoretischen Durchschnitt ab. Eine Beurteilung des betreffenden Betriebes mit den hergeleiteten Durchschnittszahlen sei deshalb mit einer noch größeren Unschärfe verbunden.

Um ein qualifiziertes Bild über die tatsächliche Dichtheit einer Kühlgeräteaufbereitungsanlage zu erhalten, sei die Orientierung an nicht eindeutig quantifizierbaren Inputwerten insofern nicht geeignet. „Unseres Erachtens benötigen wir einen Paradigmenwechsel – weg vom so genannten ‚1.000-Geräte-Test’ hin zu einer echten Emissions- beziehungsweise Verlustbetrachtung der jeweiligen Anlage auf der Grundlage der Forderungen der TA Luft, um so letztendlich auch eine konstante FCKW-Rückgewinnung kleiner als 90 Prozent zu gewährleisten“, heißt es von Seiten des bvse.

Über die Einhaltung der Anforderungen der TA Luft sei eine umweltgerechte und insofern emissionsarme Behandlung von FCKW-haltigen Altgeräten gewährleistet, die im Ergebnis zu einer nahezu vollständigen Erfassung der tatsächlich vorhandenen gerichteten und diffusen FCKW führe. In diesem Zusammenhang begrüßt der bvse eigenen Worten zufolge ausdrücklich die von der Bund-Länder-AG „Immissionsschutz“ verabschiedete Vollzugshilfe zur Entsorgung von Kühlgeräten. Dieses Papier legt die Maßnahmen der jährlich durchzuführenden Dichtheitsprüfung im Einzelnen fest. Umfangreiche Anforderungen an die Eigenüberwachung sowie die zusätzliche Überprüfung durch unabhängige Sachverständige im Rahmen der Fremdüberwachung garantierten ein Höchstmaß an Transparenz, Nachhaltigkeit und Kontrolle. Behörden, Entsorgern, Herstellern und Gutachtern wird eine vollzugs- und praxisnahe Hilfe bei der Beurteilung der Anlagen an die Hand gegeben.

Die Anforderungen an die Organisation, Ausstattung des Betriebes, den Betriebsinhaber und die Qualitätssicherung seien darüber hinaus ausreichend durch die Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe abgedeckt, so der bvse. Mit Anwendung der bestehenden rechtlichen Vorgaben verfügen wir über eine einheitliche technische und organisatorische Qualitätssicherung. Zusätzliche QM-Systeme, die keine deutliche Erweiterung der qualitativen Vorgaben erwarten lassen, sind nach Meinung des bvse nicht notwendig. „Aus unserer Sicht ist auch ein einheitlicher Vollzug in allen Bundesländern, orientiert an den genannten und ausreichenden gesetzlichen Vorgaben, notwendig, um Verzerrungen bei den im Wettbewerb stehenden Anlagen zu vermeiden“, sagt Habel.

Jährlich werden nach Angaben des bvse in deutschen Recyclinganlagen rund 3 Millionen Haushaltskühlgeräte fachgerecht entsorgt. Davon sind heute noch ca. 80 Prozent FCKW-haltig. Die Größe, Art und Beschaffenheit der Geräte unterscheidet sich erheblich. Sie reicht von kleinen Haushaltskühlgeräten bis hin zu großen Gefriertruhen aus Gewerbe und Industrie.

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