Metallschrott – Änderung des Umsatzsteuerrechts angekündigt

Die Metallschrottbranche gerät immer wieder in Verdacht, unfreiwillig Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung zu leisten. Die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) fordert deshalb schon seit Jahren eine Änderung des Umsatzsteuerrechts. Nun signalisiert die Bundesregierung Entgegenkommen.

In einem der nächsten Gesetze zur Änderung steuerlicher Vorschriften beabsichtigt sie, die Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen von Altmetallen und Schrott vom Leistungserbringer auf den Leistungsempfänger umzukehren. Schon seit längerem fordert die BDSV, dieses sogenannte Reverse Charge System einzuführen.

Am Ende der letzten Legislaturperiode war eine entsprechende Gesetzesinitiative im Zuge des Wahlkampfs stecken geblieben.

Wegen der jüngsten Durchsuchungsaktionen bei verschiedenen Recyclingbetrieben Anfang dieses Jahres hatte die BDSV ihre Forderung nach einer Änderung des Umsatzsteuerrechts nochmals gegenüber Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bekräftig.

Nun sieht die BDSV einen Hoffnungsschimmer, dass ihre Forderung in absehbarer Zeit erfüllt wird. Wie der Verband berichtet, hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Hartmut Koschyk, in einem Brief sein Verständnis für ihre Forderung signalisiert und im Auftrag des Ministers baldige Abhilfe angekündigt.

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