Man habe geglaubt, dass es sich bei dem Abfuhrauftrag an die Gesellschaft für Abfallwirtschaft (GfA), die Stadt und Kreis Lüneburg gehört, um eine ausschreibungsfreie interkommunale Zusammenarbeit handele. Das OLG stellte aber fest, dass die GfA nicht nur für öffentliche Auftraggeber tätig wird, sondern über Tochterfirmen auch nicht unerhebliche Umsätze mit gewerblichen Auftraggebern erzielt. (dpa)
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