ElektroG: Amtsgericht Dessau-Roßlau vor einer Flut von Entscheidungen

Nachdem das Umweltbundesamt (UBA) 2005 von Berlin nach Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) umgezogen ist, muss das dortige Amtsgericht über Sachverhalte entscheiden, mit denen es vorher nichts zu tun hatte. Auf dem Tisch der Richterin Ernesti flattern immer mehr Bußgeldbescheide, die das UBA gegen Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten erlassen, die Geräte vertrieben haben, die nicht registriert waren, oder die der Herstellerfiktion unterliegen.

Dabei wurden zum Teil erhebliche Geldbußen festgesetzt, die sich zum einen aus dem Bußgeldrahmen des § 23 Absatz 2 ElektroG ergeben (bis zu 50.000 Euro) und zum anderen aus der Möglichkeit der Gewinnabschöpfung.

Im jüngsten – vor einigen Wochen – ergangenen Urteil sprach die Richterin die MKN Maschinenfabrik Kurt Neubauer GmbH & Co. KG von dem Vorwurf des UBA frei, sie habe sich nicht bei der Stiftung Elektro-Altgeräteregister (EAR) registrieren lassen.

Bei den Großküchengeräten, um die es in dem Verfahren ging, handele es sich zwar um Elektrogeräte, diese würden aber keiner der Gerätekategorien nach § 2 I ElektroG unterfallen.

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