Entscheidung über Mindestlöhne fällt am 31. August

Der Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium entscheidet am 31. August über die Einführung von Mindestlöhnen in fünf Branchen. Darauf hätten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften mit dem Ministerium geeinigt, bestätigte eine Ressortsprecherin. Auch die Beschäftigten in der Abfallwirtschaft sind davon betroffen.

Die „Wirtschaftswoche“ hatte berichtet, beide Seiten gingen davon aus, dass es in der Sitzung eine Einigung auf flächendeckende Mindestlöhne im Wach- und Sicherheitsgewerbe, in der Abfallwirtschaft, in Großwäschereien und für Bergbau- Spezialarbeiten geben werde. Streit drohe dagegen über die Weiterbildungsbranche. Hier bestreite der Arbeitgeberverband BDA, dass ein „repräsentativer Tarifvertrag“ vorliege.

Zum ersten Mal werden damit Mindestlöhne über das novellierte Entsendegesetz eingeführt. Arbeitgeber und Gewerkschaften der betroffenen Branchen mit rund 400 000 Beschäftigten hatten eigene Mindestlohn-Tarifverträge ausgehandelt und beim Arbeitsminister den Antrag gestellt, diese für allgemeinverbindlich zu erklären. Zuvor muss allerdings der paritätisch mit Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeber besetzte Tarifausschuss zustimmen. (dpa)

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