Reach: Recyclingunternehmen sollen die Verpflichtungen klären

Die Reach-Verordnung ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft. Sie richtet sich an Hersteller, Importeure und Anwender von Stoffen, Gemischen/Zubereitungen und Erzeugnissen. Zahlreiche Unternehmen, die beispielsweise in der Aufbereitung von Stahlschrott tätig sind, haben Eisen sowie Legierungsbestandteile wie Kupfer, Aluminium oder Chrom vorregistriert. Die Recyclingunternehmen werden nun in Stoffplattformen eingeordnet.

Um nun als Recyclingunternehmen die Verpflichtungen zu klären, müssen Voraussetzungen festgestellt werden: Wird mit Stoffen, Gemischen, Erzeugnissen oder ausschließlich mit Abfall umgegangen? Denn nur wer Stoffe und Stoffe in Gemischen (bisher: Zubereitungen) in Verkehr bringt beziehungsweise herstellt, ist unter Reach registrierungspflichtig. Alle anderen Unternehmen (zum Beispiel Händler, Verarbeiter) haben andere Pflichten zu erfüllen, die aber weniger aufwendig sind.

Lesen sie in der am Montag (20. Juli) erscheinenden neuen Ausgabe des RECYCLING magazins, welche Paramater bei der Einordnung eine Rolle spielen und worauf sie die Unternehmer einstellen müssen.

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