Altbatterien: bvse für Erhalt der pluralistischen Sammel- und Verwertungsstrukturen

Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung befürchtet, dass durch das momentan im parlamentarischen Verfahren diskutierte Batteriegesetz die in Deutschland vorherrschende mittelständische Marktstruktur für die Erfassung und Verwertung von Altbatterien gefährdet ist. Der Gesetzesentwurf liegt derzeit dem Umweltausschuss des Bundestages vor, der sich auf seiner Sitzung am 22. April 2009 damit befassen will.

Laut bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock ist die vorhandene pluralistische Struktur eine entscheidende Stellschraube für den Erfolg der Batteriesammlung und
-verwertung in Deutschland. Rehbock: „Es ist daher entscheidend, dass diese pluralistische Struktur, an der neben Rücknahmesystemen auch herstellerunabhängige Unternehmen teilnehmen, auch für die Zukunft gesichert wird.“

Der bvse sieht mit Sorge, dass die Batteriehersteller versuchen, anderen Unternehmen den Zugang zur Sammlung von Fahrzeug- und Industriebatterien versperren. Dabei spielt laut bvse eine Rolle, dass auf Seiten der Hersteller von Industrie- und Fahrzeugbatterien eine oligopolistische Marktstruktur vorzufinden sei.

Derzeit beherrschen im Wesentlichen lediglich zwei Hersteller mit einem gemeinsamen Marktanteil von zirka zwei Drittel den deutschen Markt für Fahrzeugbatterien, heißt es auf der Online-Seite des Verbandes. Im Industriebatteriebereich sollen drei Batteriehersteller den deutschen Markt mit einem Marktanteil von 80 Prozent dominieren.

Die europäischen Marktverhältnisse stellen sich ähnlich dar, so der bvse. Wird von den Herstellern gegenüber den Vertreibern nicht rechtlicher, aber wirtschaftlicher Zwang zur Rückgabe der Fahrzeug- und Industriebatterien an sie selbst ausgeübt, geht aufgrund der bereits bestehenden oligopolistischen Marktstruktur die derzeit noch bestehende und funktionierende Entsorgungspluralität komplett verloren, befürchtet der Verband.

So könnten die Batteriehersteller dazu übergehen, den Verkauf von Neubatterien von der Rücknahme von Altbatterien abhängig zu machen. Weiterhin könnte herstellerseitig das Angebot der Neubatterie mit einer Prämie für die Rückgabe gekoppelt werden. Der Händler hätte dann aufgrund der hohen Prämie wirtschaftlich keine andere Wahl, als die Altbatterien dem Hersteller zurückzugeben.

Derartige Praktiken zeichnen sich bereits heute ab, indem von Herstellerseite mit einer so genannten Umweltprämie der wirtschaftliche Anreiz dafür gesetzt werde, die alten Batterien direkt an den Hersteller wieder zurück zu geben, kritisiert der bvse.

Rehbock: „Mit derartigen Kopplungspraktiken wären indes für die zahlreichen zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe, die herstellerunabhängig sammeln und verwerten, der bisherige freie Zugang zu den Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien faktisch versperrt. Zum Schutz dieser mittelständisch strukturierten Marktteilnehmer müssen derartige Methoden von vornherein verhindert werden. Die betroffenen Marktteilnehmer dürfen dabei nicht nur auf eine nachgelagerte kartellrechtliche Kontrolle verwiesen werden. Wir schlagen daher vor, § 8 Absatz 3 um einen Satz 2 des Gesetzesentwurfes zu ergänzen, der verbietet, dass die Hersteller die unabhängigen Unternehmen bezüglich Rücknahme und Verwertung durch wirtschaftlichen Zwang behindern.“

Der bvse fordert daher, dass auch künftig gewerbliche Altbatterieentsorger Sammelstellen für Fahrzeugbatterien einrichten dürfen. Der vorliegende Entwurf des Batteriegesetzes müsse in § 11 Absatz 3 entsprechend so ergänzt werden, dass Fahrzeugbatterien auch über gewerbliche Altbatterieentsorger erfasst werden dürfen.

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