BDE: Umweltgesetzbuch doch noch realisieren

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) bedauert das Scheitern des Umweltgesetzbuches. Die Zusammenfassung aller wesentlichen Verfahren hätte zur Erlangung umweltrelevanter Genehmigungen in einem Gesetzbuch eine deutliche Weiterentwicklung und Vereinfachung des Verfahrensrechts und des inhaltlichen Umweltrechts bedeuten können, teilte der Verband mit.

Die eigentlich beabsichtigte Bündelung hätte den hohen Stellenwert des technischen Umweltschutzes in der modernen Industriegesellschaft eindrucksvoll unterstrichen. BDE-Präsident Peter Kurth erklärte: „Wenn in den nächsten Wochen und Monaten aufgrund der europarechtlichen Zeitvorgaben für die Umsetzung von Richtlinien der Bund gezwungen sein sollte, die einzelnen im Entwurf des Umweltgesetzbuches zusammengefassten Genehmigungsverfahren in Einzelgesetzen gesondert zu regeln, dann wäre die jahrelange, weitgehend von zielorientierten Diskussionen getragene und am Ende auf breiten Konsensen beruhende Chance einer einheitlichen Regelung vertan. Wir haben die Hoffnung, dass vielleicht noch vor Ende dieser Legislaturperiode die verantwortlichen Politiker doch noch eine Lösung finden.“

Der BDE appelliert in einer Mitteilung, bei anstehenden weiteren Beratungen die Belange und Möglichkeiten der privaten Umweltwirtschaft noch besser zu berücksichtigen.

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