VKS: Organisationsform beeinflusst Müllgebühren nicht

In der aktuellen Diskussion um die Höhe der Müllgebühren meldet sich auch der VKS zu Wort. Nach Angaben des kommunalen Entsorgerverbands sind eine Vielzahl an Faktoren für die Höhe der Gebühren entscheidend. Nur eines nicht: "Die Gebührenhöhe gibt keine Auskunft darüber, ob die Abfallwirtschaft kommunal oder privat organisiert wird", sagt Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU.

Damit reagiert der Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS) auf die Ergebnisse der bundesweiten „Spiegel-Online“-Untersuchung, die Differenzen von mehreren Hundert Prozent bei den Müllgebühren festgestellt hat. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) sieht die Ursache für das große Gebührengefälle in intransparenten Vergabeverfahren vieler Kommunen.

Der VKS sieht in den Kommunalabgabengesetzen der einzelnen Bundesländer die Grundlage für die Kalkulation der Gebühren. Diesen Gebühren ist demnach eines gemeinsam: eingerechnet werden dürfen nur die nach diesen Gesetzen zulässigen Kosten der Abfallentsorgung. Hierzu gehörten nach Ansicht des VKS aber nicht Kosten wie zum Beispiel des Öffentlichen Personennahverkehrs oder der Schwimmbäder, wie sie der BDE in die Berechnung miteinbezieht. Die Gebührenbedarfsberechnungen würden sodann den zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt und somit transparent gemacht werden.

Viel bedeutender sind nach VKS-Angaben jedoch die Einflüsse der unterschiedlichen Strukturen der Gesamtleistung Hausmüllentsorgung: Welche Anlagen werden genutzt, wird die Mülltonne wöchentlich, alle zwei Wochen oder nur alle vier Wochen abgeholt? Gibt es Teil- oder Vollservice? In welchem Umfang werden Wertstoffhöfe vorgehalten, gibt es bei Wertstoffen Hol- oder Bringsysteme? Fällt für Sonderleistungen, wie die Abholung von Sperrmüll oder Bioabfall eine zusätzliche Gebühr an, sind Kosten für die Deponienrekultivierung und –nachsorge in die Gebühr einzustellen?

Nicht ohne Grund habe deshalb der Bundesverband der Verbraucherzentralen bereits 2006 festgestellt, dass es gerade nicht die Entscheidung für eine kommunal oder privat erbrachte Entsorgungsdienstleistung ist, die über die Höhe der Gebühren entscheidet, zieht Siechau eine Schlussfolgerung.

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