Verwaltungsgericht München gibt Gigler „grünes Licht“

Die Schrobenhausener Firma Gigler darf jetzt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ihre „Blauen Tonnen“ zum Sammeln von Altpapier aus privaten Haushalten aufstellen. Eine entsprechende Untersagungsverfügung des Landkreises wurde durch das Verwaltungsgericht München aufgehoben.

Wie der Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes, Florian Schlaemmer, gegenüber dem RECYCLING magazin erläuterte, werden die Urteile in vier bis fünf Wochen zugestellt. Auch wenn die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, so steht doch schon jetzt fest, dass die Firma Gigler ihre „Blauen Tonnen“ sofort aufstellen darf.

Gigler kooperiert mit der Firma Fink aus Dachau, die die Aufbereitung und Verwertung des gesammelten Altpapiers durchführt.

Die beiden kooperierenden Firmen sind sich darin einig, die Altpapiertonnen auch weiterhin nicht ungefragt den Haushalten vor die Tür zu stellen, sondern nur auf Anfrage der Bürger, hieß es von Seiten der Firma Gigler.

Fraglich ist nun, ob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in München uneingeschränkt auf andere Unternehmen im Landkreis zu übertragen ist.

So liegt dem Verwaltungsgericht München derzeit ein Eilantrag der Firma Kühl GmbH aus Diedorf vor, um im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Altpapier aus privaten Haushalten zu sammeln.

Kühl hatte ihre „Blauen Tonnen“ in Neuburg-Schrobenhausen gegen eine Untersagungsverfügung des Landratsamtes den Bürgern ungefragt vor die Tür gestellt.

Pikanterweise ist Kühl das vom Landkreis beauftragte Unternehmen, um das in den Wertstoffhöfen anfallenden Altpapier zu entsorgen.

Derzeit läuft vor dem Verwaltungsgericht München die Klage der Firma Kühl gegen die Untersagungsverfügung vom Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Trotz Androhung einer Geldstrafe hat Kühl ihre bereits ausgelieferten „Blauen Tonnen“ jedoch nicht zurück gezogen.

Noch ist nicht sicher, ob der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München Rechtsmittel einlegt. Sie wollen erst einmal die Urteilsbegründungen abwarten.

Das Verwaltungsgericht München hat in seinen Entscheidungen die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auf jeden Fall zugelassen.

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