Abfallrahmenrichtlinie: bvse für flexible Abfallhierarchie

„Die Richtung stimmt!“, sagte der Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung, Eric Rehbock, vor kurzem dem RECYCLING magazin in einem Gespräch über die Novelle der Abfallrahmenrichtlinie. Vor allem sei zu begrüßen, dass der Umweltausschuss an der fünf-stufigen Abfallhierarchie festhalten will. Diese sollte – so der bvse – jedoch möglichst flexibel gehandhabt werden.

Rehbock, der die Aussprache zur Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie in letzten Woche im Umweltausschuss des EU-Parlamentes in Brüssel verfolgt hat, machte noch einmal deutlich, wie wichtig die geplante Abfallhierarchie für die Entsorgungsbranche sei: „Die Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft zu einer Recyclinggesellschaft kann nur mit der Abfallhierarchie gelingen.“

Die fünfstufige Hierarchie sollte laut Rehbock jedoch mit einer ausreichenden Flexibilität ausgestattet werden, die im Einzelfall ohne großen bürokratischen und finanziellen Aufwand eine Abstufung ermöglicht. Dies gelt insbesondere bei der Abgrenzung von der stofflichen zur thermischen Verwertung. Letztere sieht Rehbock als eine sinnvolle und notwendige Ergänzung zur stofflichen Verwertung. „Nur so lässt sich die Nutzung des energetischen Potenzials von Abfällen sichern, die ansonsten im Zweifelsfall ungenutzt deponiert werden würden.“

In diesem Zusammenhang fordert der bvse-Hauptgeschäftsführer bei der Altölentsorgung sogar eine Gleichrangigkeit der stofflichen und der thermischen Verwertung. Rehbock: „In diesem speziellen Markt gewährleistet nur der bislang existierende Wettbewerb der verschiedenen Verwertungsverfahren, dass auch die für die Raffination ungeeigneten Altöle einer anderen, jeweils geeigneten und vorteilhaften Verwertung zugeführt werden. Daher ist der Erhalt von verschiedenen Verwertungsverfahren sowohl ökologisch wie auch ökonomisch vorteilhaft und sichert große Sammelmengen. Darüber hinaus verhindert der Wettbewerb die Schaffung von Oligopol-Strukturen, die wegen der kleinen Zahl an Aufbereitern zu befürchten wäre.“

Ebenso begrüßt Rehbock die Recyclingziele, die der Umweltausschuss in der Abfallrahmenrichtlinie verankern möchte. Dies würde für Haushaltsabfälle, Bau- und Abbruchabfälle sowie Gewerbeabfälle für alle Mitgliedstaaten konkrete zeitliche wie prozentuale Vorgaben bedeuten, die eine Wiederverwendung und ein Recycling der Abfälle aus diesen Bereichen sichern. Dies sei, so der bvse-Hauptgeschäftsführer, auch ein wichtiger Schritt in Richtung Wettbewerbsgleichheit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten.

Zur Sicherung der Zielerreichung ist dabei aus bvse-Sicht eine getrennte Sammlung von unterschiedlichen Fraktionen unerlässlich.

Rehbock äußerte sich im Gespräch mit dem RECYCLIGN magazin auch zum „Ende der Abfalleigenschaft“. Diese müsse in der Abfallrahmenrichtlinie unbedingt verankert werden. Grundsätzlich bestünde im Umweltausschuss hierzu auch Einigkeit: Wenn Abfälle unter Einhaltung bestimmter technischer Kriterien so aufbereitet werden, dass sie weder die Umwelt noch die Gesundheit gefährden, und diese Materialien auch noch als Rohstoff nachgefragt werden, stünde einem Ende der Abfalleigenschaft nichts mehr entgegen.

Leider wurde bei der Anhörung im Umweltausschuss bei diesem Thema die europäische Chemikalienverordnung (Reach) mit keiner Silbe erwähnt, bedauerte Rehbock. Weil Abfälle nicht unter Reach fallen, müsse hier noch dringend nachgearbeitet werden.

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