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Bundesverwaltungsgericht: Sportschuh mit Chip ist kein Elektroschrott

Gestern bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil aus der Vorinstanz: Der Sportschuh von Adidas, in dem ein Chip zur Steuerung der Dämpfung integriert ist, ist kein Elektroschrott, wenn er einmal entsorgt wird.
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Mit diesem höchstrichterlichen Urteil (AZ: BVerwG 7 C 43.07) ging der drei Jahre schwelende Rechtsstreit zwischen dem Schuhhersteller und Stiftung Elektro-Altgeräte (EAR) zu Gunsten von Adidas zu Ende.

Die EAR hat immer darauf beharrt, dass der Schuh kein Schuh sei, sondern ein Elektrogerät, dass bei der Stiftung angemeldet werden muss. Doch Adidas wollte sich nicht als Elektrohersteller registrieren lassen, denn dann wäre der Sportartikelhersteller für das Recycling des Schuhs verantwortlich.

Das Urteil fiel eindeutig aus: Ein Sportschuh ist ein Sportschuh, egal was in ihm steckt.

Damit ist ein Grundsatzurteil gefällt – zumindest für Sportschuhe. Bleibt abzuwarten ob künftig auch noch darüber geurteilt wird, ob beispielsweise beheizbare Skistiefel, Opa’s ferngesteuerter Fernsehsessel oder eine sprechende Puppe Elektrogeräte sind.

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