SPD hinterfragt Kühlgeräterecycling in NRW

"Wie werden die im ElektroG vorgeschriebenen Quoten in Nordrhein-Westfalen eingehalten?", "Wie werden die Mengenströme des Ozon-Killers FCKW im Kühlgeräte-Recycling kontrolliert?", "Ist der Landesregierung die Problematik des unzureichenden Recyclings und der unzureichenden Entsorgung von FCKW bei Kühlgeräten bekannt?" Diese und andere Fragen stellen zwei Landtagsabgeordnete der SPD in Nordrhein-Westfalen ihrer Landesregierung.

„Wie hat sich in NRW das Recycling von Kühlgeräten seit Inkrafttreten des ElektroG entwickelt?“ steht über der Kleinen Anfrage 2212. Hintergrund der Anfrage von den Landtagsabgeordneten Stephan Gatter und Svenja Schulze, beide SPD, ist eine Studie der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Dieser Studie zufolge werden „von einem Kühlgerät mit 430 Gramm vorhandenem FCKW im Mittel nur 160 Gramm zurückgewonnen.“ Die Abgeordneten erklären in der Kleinen Anfrage, dass aufgrund des ElektroG aber eine Wiederverwertung von 80 Prozent vorgeschrieben sei. Die TA Luft regelt die diesbezüglichen Einzelheiten. Für deren Einhaltung wiederum sind die Länder verantwortlich. Die Abgeordneten ziehen Bilanz: „Nach mehr ale einem Jahr Erfahrung mit dem ElektrG hat sich gezeigt, dass z. B. in Köln vor dem Inkrafttreten des Gesetzes die Verwertung und Entsorgung beim Kühlgeräterecycling eindeutig besser war.“ Daher haben sie die Kleine Anfrage eingebracht.

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