Novelle der Verpackungsverordnung: BWPI befürchtet weitere Machtkonzentration

Die Novelle der Verpackungsverordnung zementiert lediglich ein ökologisch und ökonomisch überholtes Modell, statt Geld, Ressourcen und Umwelt zu schonen.

Der Präsident des Bundesverbandes Wettbewerb, Produktverantwortung und Innovation (BWPI) Prof. Carl-Christian von Weizsäcker bezeichnete heute vor dem Umweltausschuss des Deutschen Bundestages die gegenwärtige Wettbewerbssituation bei der Verpackungsentsorgung als unbefriedigend. Ein Quasi-Monopol habe zu enormer Kostentreiberei zu Lasten der Verbraucher geführt. Gebot der Stunde sei aber mehr Wettbewerb und die Förderung umweltschonender Materialinnovationen.

Noch verfüge der Marktführer mit zirka 80 Prozent Marktanteil unter den dualen Systemen über ein Quasi-Monopol. Weizsäcker sagte vor dem Ausschuss, dass der Entsorgungsmarkt deutlich mehr Wettbewerb vertrage, als das, was wir momentan erleben und erst recht als das, was geplant sei.

Außerdem kritisierte Weizsäcker erneut die Kosten: Vergleiche man die jährlichen Pro-Kopf-Kosten, die aus der Europäischen Verpackungsrichtlinie erwachsen, ergebe sich für Deutschland ein Betrag von 19,50 Euro. Hinzu kämen noch weitere 10 Euro pro Kopf für das Pfandsystem.

Kritik über er auch an der geplanten „Gemeinsamen Stelle“. Sie dürfte durch ihren enormen Koordinations- und Abstimmungsaufwand unter den dualen Systemen mittelständische Wettbewerber ungleich stärker als das marktbeherrschende Unternehmen belasten. Somit stärke diese Novelle vornehmlich den Platzhirsch DSD, anstatt die Wettbewerbsintensität zu steigern.

Auch bei den Entsorgungspartnern der dualen Systeme dürfte die Novelle den Konzentrationsprozess eher beschleunigen statt umkehren. Die Konsequenz: Eliminierung des Mittelstandes aus dem Entsorgungsmarkt und Konsolidierung eines Oligopols von Entsorgungskonzernen. Die geplante Novelle verfehle somit ihr Ziel und sei wettbewerbs- und mittelstandsfeindlich.

Außerdem finde der vorgesehene Zwangsanschluss an duale Systeme keine Ermächtigung im Gesetz. Und allein mit der bundesweiten Zulassung weiterer dualer Systeme werde kein relevanter Wettbewerb zum Nutzen des Verbrauchers entfacht.

Auch lasse der Entwurf eine sinnvolle Förderung kostensenkender, weil abfallvermeidender Innovationen vermissen. Von Weizsäcker wörtlich: „Kostentreiber wie zum Beispiel die zuschussbedürftige Kunststoffverwertung zu eminent teuren Substituten für Holz, Stahl, Beton sind zu minimieren. Es gilt stattdessen, eine echte Kreislaufwirtschaft im Bereich der Kunststoffverwertung zu etablieren, die Ressourcen schont und zur Müllvermeidung beiträgt. Innovationen in diesem Bereich wären geeignet, über kurz oder lang Kosten erheblich einzudämmen. Die derzeitige Novelle verhindert Innovationen in diesem Bereich, da sie keinen Erprobungs- und Gestaltungsspielraum für Innovationen bereithält. Das alte, ökonomisch und ökologisch überholte System wird aufwändig zementiert“.

Es gelte, „dieses System wieder zurück zu seinem Ursprungsgedanken, der Produktverantwortung zu führen, und zwar zu einem Verständnis von Produktverantwortung jenseits eines bloßen ‚Ablasshandels’. Produktverantwortung muss wieder heißen, ökologisch und ökonomisch nachhaltige und verantwortungsvolle Erzeugnisse anzuschieben.“

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