Niedersachsens IHK informiert über Sonderabfall-Nachweise

Die niedersächsische Abfallnachweisverordnung macht vieles einfacht - wenn man weiß, wie es geht. Erster Schritt ist die Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV). Die hiermit für Unternehmen verbundenen Änderungen beleuchtet der Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag (NIHK) in einem aktuellen Flyer, der unter www.n-ihk.de abgerufen werden kann.

Alle Unternehmen, die gefährlichen Abfall erzeugen, besitzen, transportieren oder entsorgen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Verbleib dieser Abfälle nachzuweisen. Die neue Abfallnachweisverordnung gestaltet dies für Unternehmen nun effizienter und zugleich kostengünstiger. Sie kommt damit einer wesentlichen Forderung der Industrie- und Handelskammern zum Bürokratieabbau in diesem Bereich nach.

Pro Jahr werden derzeit noch rund drei Millionen Entsorgungsnachweise und Begleitscheine in einem aufwändigen Formularverfahren zwischen den beteiligten Unternehmen und den Überwachungsbehörden ausgetauscht, geprüft und archiviert. Hinzu kommt ein Vielfaches an Übernahmescheinen, Fotokopien und Durchschlägen. Der eANV bietet der Wirtschaft demgegenüber erhebliche Einsparpotenziale. Mit seiner Flyer-Veröffentlichung will der NIHK den Umstieg auf das elektronische Verfahren erleichtern.

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