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Nachweispflicht

  • Der Entsorgerverband bvse lehnt einen vom Bundesumweltministerium (BMU) anvisierten elektronischen Begleitschein für nicht gefährliche Abfälle ab. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen sei damit ein erheblicher Mehraufwand verbunden, hieß es auf dem Sonderabfall-Forum des Verbands Mitte November.

  • Seit dem 1. Dezember ist das neue Batteriegesetz in Kraft. Nun sind die ersten Anwendungsprobleme beim Thema abfallrechtliche Nachweispflichten aufgetaucht. Das teilt die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) mit. Die BDSV weist ausdrücklich darauf hin, dass „aufgrund der Unsicherheit in der Rechtslage jeder Einzelfall gesondert zu prüfen ist“.

  • Die niedersächsische Abfallnachweisverordnung macht vieles einfacht – wenn man weiß, wie es geht. Erster Schritt ist die Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV). Die hiermit für Unternehmen verbundenen Änderungen beleuchtet der Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag (NIHK) in einem aktuellen Flyer, der unter www.n-ihk.de abgerufen werden kann.

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