Heute wurde im Bundestag die Novellierung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024) beschlossen. Eine Zertifikatspflicht/Abgabepflicht für TAB im EU-ETS I wird es vorläufig nicht geben. TAB verbleiben also zunächst im BEHG mit Berichts- und Abgabepflichten und müssen nun zusätzlich nach den Regeln des EU-ETS I berichten.







