Gewerbliche Sammler von Wertstoffen aus Privathaushalten müssen ihre Sammlungen gemäß Paragraf 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) der zuständigen Behörde anzeigen. Weil der Gesetzestext sehr komplex ist, haben die BDSV und der VDM für ihre Mitglieder eine Hilfestellung erarbeitet.