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Sammler

  • Auf die Folgen der Paragrafen 17 und 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) macht der bvse in einem Schreiben an das Bundesumweltministerium aufmerksam. Mit vage begründeten Untersagungsverfügungen sowie teilweise fadenscheinigen Abwehrargumenten würden vorhandene Sammelstrukturen der Schrottwirtschaft vernichtet.

  • Der Landkreis Harburg droht illegalen Sammlern von Sperrmüll mit Bußgeldern. „Bisher konnten diese illegalen Aktivitäten nur als Verstöße gegen die Abfallentsorgungssatzung mit vergleichsweise geringen Bußgeldern geahndet werden. Änderungen im Abfallrecht ermöglichen es jetzt, Bußgelder von bis zu 100.000 Euro zu verhängen.“

  • Heute, 31. August, ist der Stichtag für die Erstattung der Anzeige nach Paragraf 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Betroffen davon sich gewerbliche Sammlungen, die vor dem 1. Juni 2012 begonnen würden. Darauf weist die BDSV in ihrem aktuellen Newsletter hin.

  • Auf Beförderer, Händler und Makler von Abfällen kommen ab dem 1. Juni neue Rahmenbedingungen zu. Nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) müssen sie die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen. Darauf weist die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS Abfall) hin. Dazu sind Vollzugshinweise erstellt worden.

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  • Seit November 2011 hat der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ASR) 70 Sammelbehälter für Alttextilien an Depotcontainerstandplätzen für Altglas aufgestellt. Nun will der ASR an weiteren 90 Altglas-Sammelplätzen seine orangefarbigen Sammelbehälter aufstellen. Das berichtet die „Chemnitzer Morgenpost“.

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