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KrWG

  • Wenige Wochen vor dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) hat der Entsorgerverband BDE bei der EU-Kommission zwei Beschwerden gegen die Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts in Deutschland eingereicht. Die erste Beschwerde richte sich direkt gegen das von Bundestag und Bundesrat im Februar 2012 beschlossene Kreislaufwirtschaftsgesetz.

  • Die Abgabe von Schrott an Gewerbetreibende gegen Entgelt ist gar kein Vorgang, der dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) unterliegt – folglich gelten auch die Regelungen der „gewerblichen Sammlung“ nicht. Das teilt die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) in ihrem aktuellen Newsletter mit. Die BDSV sieht das in einer Stellungnahme des Bundesumweltministeriums (BMU) vom 27. März begründet.

  • Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) droht nach Einschätzung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) eine Monopolisierung in der Entsorgungswirtschaft. Privatwirtschaftliche Entsorgungsunternehmen würden vom fairen Wettbewerb ausgeschlossen, indem ihnen die gewerbliche Sammlung von Abfällen zum Schutze der öffentlich-rechtlichen Konkurrenz und der „fetten Gebührenhaushalte“ untersagt werden kann.

  • Heute ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit kann das Gesetz bereits zum 1. Juni 2012 in Kraft treten. „ Das Gesetzgebungsverfahren hat sehr lange gedauert, die Ausfertigung und Verkündung ging nun sehr schnell“; kommentiert die Anwaltskanzlei Gaßner Groth Siederer & Coll. (GGSC).

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  • In ein paar Wochen wird das „„Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts““ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Berliner Anwaltskanzlei Gaßner Groth Siederer & Coll. (GGSC) hat dazu eine konsolidierte Fassung zusammengestellt. Diese Fassung wird ergänzt durch eine Chronologie des Gesetzgebungsverfahrens mit weiterführenden Links zu allen wesentlichen Dokumenten, wie GGSC informieren.

  • Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) hat gegen das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Das hat der Entsorgerverband mitgeteilt. Nach Auffassung des bvse weicht die verabschiedete Gesetzesfassung erheblich von dem Text ab, der von der EU-Kommission notifiziert worden ist. Das neue KrWG schließe einen Wettbewerb auf dem Markt für die Sammlung von Haushaltsabfällen zur Verwertung de facto aus.

  • Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem lange umstrittenen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zugestimmt. Das hat der Deutsche Bundrat mitgeteilt. Der heute bestätigte Vorschlag des Vermittlungsausschusses sieht vor, dass Städte und Gemeinden private Konkurrenz zulassen müssen, wenn die gewerbliche Sammlung und Verwertung „wesentlich leistungsfähiger“ ist. Bisher genügte bereits die Gleichwertigkeit der Sammelleistung.

  • „Die Bundesregierung wollte für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der kommunalen und der privaten Entsorgungswirtschaft sorgen. Mit dem gestrigen Beschluss des Vermittlungsausschusses wurde diese Messlatte klar gerissen“, bedauert Burkhard Landers, Präsident des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse). „Zugunsten der kommunalen Unternehmen haben die politisch Verantwortlichen Wettbewerb im Bereich der haushaltsnahen Entsorgung ausgeschlossen.“

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  • Den gestern Abend vom Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ermögliche verbesserte Rahmenbedingungen für die Kreislaufwirtschaft. Zu diesem Urteil kommt Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD). „Der Ausbau des qualitativ hochwertigen Recyclings und die Weiterentwicklung der privatwirtschaftlichen Erfassungssysteme Gelbe Tonne und Gelber Sack hin zu einer einheitlichen Wertstofftonne ist nunmehr frei“, erklärt Stefan Schreiter, Vorsitzender der DSD-Geschäftsführung.

  • Der Vermittlungsausschuss hat sich in seiner gestrigen Sitzung auf eine Regelung der „gewerblichen Sammlung“ von Wertstoffen aus privaten Haushaltungen im künftigen Kreislaufwirtschaftsgesetz geeinigt. „Leider müssen wir aufgrund dieses Beschlusses befürchten, dass sich die Situation für unsere Branche negativ verändern wird“, erklärt die BDSV. Mit großem Unverständnis hat auch der Verband Deutscher Metallhändler (VDM) das Ergebnis der gestrigen Sitzung zur Kenntnis genommen.

  • Der umweltpolitische Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion, Ludwig Wörner, zeigt sich erfreut über die Entscheidung im Vermittlungsausschuss, die Privatisierung der Abfallentsorgung nicht weiter voranzutreiben. „Es ist gelungen, die Privatisierungsfanatiker der FDP zugunsten der Kommuneninteressen zu überstimmen“, so Wörner. Auch die kommunalen Spitzenverbände sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen es, dass die „Rosinenpickerei privater Entsorger erschwert wird“.

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