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Heizwertklausel

  • BDE begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung zur Aufhebung der Heizwertklausel. Damit hätte die stoffliche Verwertung Vorrang vor der energetischen, die europarechtlichen Vorgaben würden 1:1 umgesetzt.

  • Im Rahmen des am 21.02.2014 gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Art. 258 AEUV hat sich die Bundesregierung in Verhandlungen mit der Europäischen Kommission zu Zugeständnissen bereit erklärt. Die umstrittene Heizwertklausel soll bis Ende 2016 gestrichen werden.

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