„Die Regierung verzettelt sich in Diskussionen um Zuständigkeiten, anstatt notwendige Recyclingziele festzulegen. Zweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist der Schutz von Klima und Ressourcen, wofür bislang jegliche verbindliche Verpflichtungen fehlen.“ Mit diesen Worten kommentierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller die heutige Anhörung des Umweltausschusses zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der NABU ist über die „rückständige Gesetzesvorlage“ enttäuscht.