Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) will Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni bei der Europäischen Kommission einlegen. Das BVerwG hatte im Streit zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Entsorgern um die gewerbliche und haushaltnahe Sammlung von „Abfällen zur Verwertung“ zugunsten der Kommunen entschieden. Nach Einsicht der nun vorliegenden Urteilsbegründung ist sich der Verband sicher, dass die Entscheidung des Gerichts den freien Warenverkehr innerhalb der EU verletze.







