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  • Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) will Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni bei der Europäischen Kommission einlegen. Das BVerwG hatte im Streit zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Entsorgern um die gewerbliche und haushaltnahe Sammlung von „Abfällen zur Verwertung“ zugunsten der Kommunen entschieden. Nach Einsicht der nun vorliegenden Urteilsbegründung ist sich der Verband sicher, dass die Entscheidung des Gerichts den freien Warenverkehr innerhalb der EU verletze.

  • Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) kritisiert die „falschen Vorwürfe des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Die Zahl von 50.000 vermutlichen Betrugsfällen hält der bvse für aus der Luft gegriffen. Auch die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) mahnt zu mehr Zurückhaltung bei Spekulationen über unseriöse Machenschaften im Schrotthandel.

  • Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) fordert eine Erhöhung der Sammelquote für Elektro- und Elektronik-Altgeräte auf 10 Kilogramm pro Einwohner und Jahr. Anlass ist die bevorstehende Novelle der europäischen WEEE-Richtlinie. Aus Sicht des Verbandes müssten stärkere Anreize zur Innovation von Produktdesign, Rücknahmelogistik und umweltgerechter Verwertung geschaffen werden.

  • Der Präsident des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung, Burkhard Landers, sieht in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise nicht nur Risiken, sondern auch die Gelegenheit für einen grundlegenden Wandel. In einem Interview, das der Pressesprecher des Verbandes, Jörg Lacher, mit ihm führte, sagte der bvse-Präsident unter anderem, dass die Zukunft in der Entsorgungs- und Recyclingbranche nicht einseitig in der Verbrennung steckt.

  • Kreditklemme, Gewinnrückgänge, Druck durch Überkapazitäten bei den Müllverbrennern – die Sorgen der Entsorger reißen nicht ab. Dies zeigt einmal mehr auch die Landesversammlung Thüringen des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), die bereits im Juni in Erfurt stattgefunden hat.

  • Der Markt für Altglas war im vergangenen halben Jahr vom konjunkturellen Abschwung, von Produktionsdrosselungen der Glashütten und dem Schließen von Wannen stark geprägt. Zu dieser Einschätzung kommt der bvse-Fachverband Glasrecycling. Bedingt durch die Ausgestaltung der Verträge mit den dualen Systemen lasteten hohe Einkaufspreise auf den Aufbereitern. Zudem stünden diese wegen des sinkenden Absatzvolumens der deutschen Glashütten unter einem starken Absatzdruck.

  • Exporteure haben es künftig einfacher – so verkündet es jedenfalls die deutsche Zollverwaltung. Seit gestern gibt es zur Anmeldung der Waren kein Papierverkehr mehr. Die Genehmigung und Anmeldung erfolgt über ein „Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem“ – kurz ATLAS – ausschließlich elektronisch. Der bvse hat auf einem Merkblatt die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

  • Gemeinsam stark – die privaten Entsorgerverbände BDE, bvse und BDSV rüsten sich für die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zugunsten der kommunalen Altpapier-Sammlung wollen die Verbände gemeinsam ihre Position verteidigen. Sie kündigen an, eine Arbeitsgruppe zu bilden und gemeinschaftlich ein Gegenkonzept zu entwickeln.

  • „Mit voller Wucht“ hat die Rezession laut Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) auch die Altpapier-Entsorgungsunternehmen getroffen. Hubert Neuhaus, Vorsitzender des Fachverbandes Papierrecycling und Vizepräsident beim bvse, spricht zwar von einem Ende des Preisverfalls, warnt aber: „Grund zum Aufamten ist das nicht“.

  • Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Altpapier-Sammlung stößt erwartungsgemäß auf ein geteiltes Echo. Während Vertreter der privaten Entsorgungswirtschaft mit Unverständnis auf den Spruch der Leipziger Richter reagieren, begrüßt die kommunale Seite das Urteil. Einer Privatisierung durch die Hintertür sei nun ebenso ein Riegel vorgeschoben wie den gewerblichen Sammlungen privater Entsorger, zeigt sich Frank Wenzel, Rechtsanwalt der Berliner Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll (GGSC). zufrieden.

  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechtmäßigkeit des 1995 geschlossenen Entsorgungsvertrages zwischen der Stadtreinigung Hamburg (SRH) und vier Landkreisen bestätigt. Durch dieses Urteil würden die „Möglichkeiten für die private Entsorgungswirtschaft de facto eingeschränkt“, sagt bvse-Justiziarin Manuela Hurst. Der VKS im VKU begrüßt diese Entscheidung hingegen als „Schritt in die richtige Richtung“.

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