Private Entsorgungsverbände planen Gegenkonzept

Gemeinsam stark - die privaten Entsorgerverbände BDE, bvse und BDSV rüsten sich für die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zugunsten der kommunalen Altpapier-Sammlung wollen die Verbände gemeinsam ihre Position verteidigen. Sie kündigen an, eine Arbeitsgruppe zu bilden und gemeinschaftlich ein Gegenkonzept zu entwickeln.

Die drei Verbände sorgen sich insbesondere um die künftige Zuständigkeit für die
Entsorgung von verwertbaren Haushaltsabfällen. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das vergangene Woche die Zuständigkeit für solche Abfälle gründsätzlich den Kommunen zugesprochen hatte. Die gewerbliche Sammlung von Abfällen dürfte somit schon bald der Vergangenheit angehören.

Aus Sicht der Kommunen ist das System der herkömmlichen Überlassungspflichten durch europäisches Recht gedeckt. BDE, bvse und BDSV dagegen halten diese „vor allem auf Besitzstandswahrung ausgerichtete Position“ nicht für stichhaltig. Die drei Verbände wollen erreichen, dass Abfälle, die die Privathaushalte getrennt von Restabfall bereit stellen, in die Hände der Privatwirtschaft gehören.

Die Vertreter der privaten Entsorgungswirtschaft stoßen sich auch an der Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Abzug der Blauen Tonnen schon dann verlangt werden kann, „wenn die Sammlungstätigkeit nach ihrer konkreten Ausgestaltung mehr als nur geringfügige Auswirkungen auf die Organisation und die Planungssicherheit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nach sich zieht.“ Nach Einschätzung der drei Verbände kann dieser Maßstab keinesfalls für die Ausgestaltung des Nachfolgegesetzes zum derzeitigen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz gelten.

Ihre erste Sitzung der gemeinsamen Arbeitsgruppe wollen die Verbände anberaumen, sobald die schriftliche Begründung der BVerwG-Entscheidung verfügbar ist. Dann wollen sie prüfen, ob und inwieweit sich die Leipziger Richter mit der europarechtlichen Frage überhaupt auseinandergesetzt haben. Die BVerwG-Pressemitteilung lasse dazu nichts erkennen, heißt es in der Mitteilung.

Der Hintergrund für die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht bis 12. Dezember 2010. Wie die drei Verbände in einer gemeisamen Mitteilung hervorheben, habe man im Bundesumweltministerium bereits damit begonnen, den Entwurf eines Nachfolgegesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu entwickeln.

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