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Bundesrat

  • Der Bundesrat hat heute über das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz entschieden. Die Entscheidung des Bundesrats, über den Vermittlungsausschuss eine nochmalige Einschränkung der gewerblichen Sammlung im KrWG durchzusetzen, stößt auf Kritik des Entsorgerverbands BDE. „Geradezu unverständlich ist, dass der Bundesrat die gewerbliche Sammlung werthaltiger Abfälle noch weiter einschränken will“, kommentierte BDE-Präsident Peter Kurth.

  • Auf ihrer heutigen Sitzung haben die Vertreter der Länder im Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht zugestimmt. „Kontroverse Debatten bestätigen die zentrale Bedeutung der Kommunen bei der Abfallentsorgung“, sagt der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) zur heutigen Entscheidung des Bundesrats.

  • Der Bundesrat hat heute das vom Bundestag beschlossene Kreislaufwirtschaftsgesetz abgelehnt. Das Gesetz wird nun im Vermittlungsausschuss nochmals überarbeitet. „Wir hoffen, dass im Vermittlungsausschuss das Gesetz so formuliert wird, dass Rechtsklarheit herrscht und die ökologischen Aspekte deutlicher zum Tragen kommen“, so Helmut Schmidt, zweiter Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebs München (AWM). Kurzfristig sei für die Abfallentsorgung in München aber keine Änderungen zu erwarten.

  • In einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben bvse-Präsident Burkhard Landers und bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock eindringlich für die Zustimmung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geworben. Landers und Rehbock bedauern in dem Schreiben, dass die Beratungen zum neuen KrWG von der sachlich nicht gerechtfertigten Zuspitzung „Staat vor Privat oder Privat vor Staat“ beherrscht worden seien.

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  • Der Deutsche Bundestag hat heute das von der Bundesregierung vorgelegte Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) beschlossen. „Das neue Abfallrecht ist ein bedeutsamer Schritt auf dem Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft“, sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Es schaffe einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der kommunalen und der privaten Entsorgungswirtschaft. Das neue KrWG sei ein echter Fortschritt für eine bürgernahe, verlässliche, ressourceneffiziente und rechtssichere Kreislaufwirtschaft.

  • Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben gestern während einer Veranstaltung in Berlin die Bundesregierung aufgefordert, die Abfallwirtschaft in Deutschland nicht weiter zu liberalisieren. Im Gegenteil solle die kommunale Steuerungsverantwortung gestärkt und die im Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) festgelegten Änderungen zu der sogenannten gewerblichen Sammlung zurückgenommen werden, forderten die Verbände.

  • „Es ist ein Armutszeugnis, dass sich die Bundesländer weder auf eine bundesweite Wertstofftonne noch auf eine einheitliche Biotonne einigen können.“ Mit diesen Worten kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller die Stellungnahmen im Bundesrat, der sich am Freitag dem künftigen deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) befasste. „Wenn einzelne Kommunen oder Unternehmen darüber entscheiden dürfen, was und wie viel unseres Abfalls recycelt wird, dann haben die Bürger und der Umweltschutz das Nachsehen“, kritisiert Miller.

  • Heute debattieren die Ländervertreter im Bundesrat den Kabinettsentwurf der Bundesregierung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Der derzeitige Entwurf beeinflusse massiv die Organisation der Abfallwirtschaft in Deutschland, äußert sich Rüdiger Siechau, Geschäftsführer der Stadtreinigung Hamburg (SRH). „Auch hier in Hamburg müssen wir mit negativen Auswirkungen rechnen.“

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  • Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen das heutige Votum des Bundesrates zur Novelle des Abfallrechts, die Verantwortung der Kommunen für die Hausmüllentsorgung nicht zu schwächen. „Der Bundestag sollte dem Bundesrat folgen, die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Abfallrechts korrigieren und die kommunale Verantwortung für die Hausmüllentsorgung sicherstellen“, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände und des VKU.

  • Der Beschluss des Bundesrats bedeutet in den Augen des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) eine einseitige Parteinahme zu Gunsten der Interessen kommunaler Unternehmen. „Das ist nicht akzeptabel“, findet bvse-Präsident Burkhard Landers anlässlich des Bundesratsbeschlusses in der ersten Lesung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) deutliche Worte.

  • Der Bundesrat sieht in dem Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz erheblichen Nachbesserungsbedarf. In seiner umfang- und detailreichen Stellungnahme vom heutigen Tage mahnt er neben redaktionellen, klarstellenden und konkretisierenden Änderungen in mehreren Punkten auch die Einhaltung Europäischen Rechts an.

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